Grundversorgung (Versorgung letzter Instanz)

Haushaltskunden und Kleinunternehmen können entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Grundversorgung (Versorgung in letzter Instanz) in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist eine Anfrage des Interessenten an die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG und das Vorliegen eines bestehenden Netznutzungsvertrages mit dem örtlichen Netzbetreiber. Die Belieferung erfolgt ausschließlich für Verbrauchsstellen im Netzgebiet der TINETZ-Tiroler Netze GmbH.

Das Grundversorgungsprodukt ist ein reines Energieprodukt. Zusätzlich zu bezahlen sind sämtliche Netzdienstleistungen wie zB Netzentgelte, Messleistungen sowie vom Netzbetreiber einzuhebende allfällige weitere Abgaben und Steuern. Diese werden vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

Zum Produkt- und Preisblatt Grundversorgung

Für die Grundversorgung gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG.

Vor der Belieferung mit einem Grundversorgungsprodukt hat der Kunde eine Barsicherheit auf das Konto von TIWAG einzuzahlen bzw. zu überweisen. Die Höhe der Barsicherheit richtet sich bei Haushaltskunden nach der Abschlagszahlung für einen Monat und bei Kleinunternehmen nach den Abschlagszahlungen für drei Monate.

Zudem kann der Grundversorgungsvertrag durch den Lieferanten gemäß § 66a Abs. 4 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Stromhändler oder sonstiger Lieferant bereit ist, einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen.

Der Bankeinzug.Bonus ist für das Produkt Grundversorgung ausgeschlossen.

Ökoenergie Tirol: ein UNternehmen der TIWAG-GRuppe 

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