Unsere Entgeltanpassungen werden in Punkt 7. der Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) detailliert beschrieben. Um Ihnen maximale Transparenz zu gewährleisten, orientiert sich die Anpassung der Arbeitspreise am Österreichischen Strompreisindex (Punkt 7.2.1. ALB) bzw. die Anpassung der Grundpreise am Verbraucherpreisindex 2015 (Punkt 7.2.2. ALB).
Die Anpassung von Arbeits- und Grundpreis erfolgt jeweils einmal jährlich zum 01.06. eines jeden Kalenderjahres (außer es wurde im jeweiligen Produkt- und Preisblatt anderweitig geregelt). Das Ausmaß der Preiserhöhung oder Preissenkung folgt dabei der Entwicklung objektiver, durch TIWAG nicht beeinflussbarer und öffentlich zugänglicher Indizes. Für die Anpassung der Arbeitspreise wird der gewichtete Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) herangezogen, für jene des Grundpreises der Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015).
Sowohl für den Arbeitspreis als auch für den Grundpreis gilt dabei: Das Ausmaß der Anpassung entspricht dem Verhältnis von Referenzwert zum Ausgangswert (in Prozent) des jeweiligen herangezogenen Index.
(Referenzwert - Ausgangswert) / Ausgangswert * 100 = Entgeltanpassung (in Prozent)
Wichtiger Hinweis zu den wirtschaftlichen Auswirkungen: Der ÖSPI basiert auf Großhandelspreisen für Stromlieferanten und kann daher größeren Schwankungen unterliegen. Durch die Indexierung der Arbeitspreise in Abhängigkeit der Entwicklung des ÖSPI sind auch erhebliche Preiserhöhungen oder Preissenkungen zu den jährlichen Anpassungsstichtagen möglich.
Nachstehend finden Sie Ihre Ausgangswerte des Arbeits- und Grundpreises für den jeweiligen Monat.
Monat | Ausgangswert Arbeitspreis | Ausgangswert Grundpreis |
September 2022 | 550,97 | 117,7 |
Oktober 2022 | 550,97 | 118,0 |
November 2022 | 550,97 | 119,0 |
Dezember 2022 | 550,97 | 120,6 |
Jänner 2023 | 550,97 | 121,8 |
Februar 2023 | 550,97 | 121,8 |
März 2023 | 550,97 | 123,9 |
April 2023 | 550,97 | 125,1 |
Mai 2023 | 550,97 | 125,4 |
Beispiel Grundpreis: Abschluss des Liefervertrages am 01.06.2011: Erster Ausgangswert ist der Indexwert des VPI 2015 für den Monat Oktober 2021.
Dem Ausgangswert für den Grundpreis liegt ein in der Vergangenheit liegender Indexwert zugrunde. Damit werden bei der nächsten Preisanpassung Indexentwicklungen aus der Vergangenheit berücksichtigt.
Die Indexwerte des VPI 2015 für zukünftige Anpassungen des Grundpreises finden Sie auf der Website der Statistik Austria unter https://www.statistik.at/fileadmin/pages/214/2_Verbraucherpreisindizes_ab_1990.ods.
Nachstehend finden Sie Ihre Ausgangswerte des Arbeits- und Grundpreises für den jeweiligen Monat. Details zur Berechnung finden Sie im Link in der Zeile des jeweiligen Monats.
Monat | Ausgangswert Arbeitspreis | Ausgangswert Grundpreis | Details |
April 2022 | 101,05 | 112,6 | Link |
Mai 2022 | 107,16 | 113,4 | Link |
Juni 2022 | 115,60 | 114,0 | Link |
Juli 2022 | 124,63 | 113,9 | Link |
August 2022 | 135,48 | 115,3 | Link |
September 2022 | 149,27 | 117,7 | Link |
Oktober 2022 | 163,68 | 118,0 | Link |
November 2022 | 180,63 | 119,0 | Link |
Dezember 2022 | 200,27 | 120,6 | Link |
Jänner 2023 | 221,98 | 121,8 | Link |
Februar 2023 | 251,24 | 121,8 | Link |
März 2023 | 286,22 | 123,9 | Link |
April 2023 | 323,80 | 125,1 | Link |
Mai 2023 | 363,52 | 125,4 | Link |
Beispiel Arbeitspreis: Abschluss des Liefervertrages am 01.06.2011: Erster Ausgangswert ist der arithmetische Mittelwert der Indexwerte des ÖSPI für die Monate November 2020 bis Dezember 2021. (Dieser erste Ausgangswert würde beispielsweise auch für einen Abschluss des Liefervertrages am 22.06.2020 oder am 15.02.2022 gelten.)
Dem Ausgangswert für den Arbeitspreis liegen somit Indexwerte vor Abschluss des Liefervertrages zugrunde. Damit werden vor dem Abschluss des Liefervertrages liegende Indexentwicklungen bei der Ermittlung des Ausgangswertes und in weiterer Folge bei der Preisanpassung berücksichtigt.
Die einzelnen Indexwerte des ÖSPI finden Sie auf der Website der Österreichischen Energieagentur - Austrian Energy Agency unter https://www.energyagency.at/fakten-service/energiepreise/strompreisindex.html.
Beispiel Grundpreis: Abschluss des Liefervertrages am 01.06.2011: Erster Ausgangswert ist der Indexwert des VPI 2015 für den Monat Oktober 2021.
Dem Ausgangswert für den Grundpreis liegt ein in der Vergangenheit liegender Indexwert zugrunde. Damit werden bei der nächsten Preisanpassung Indexentwicklungen aus der Vergangenheit berücksichtigt.
Die Indexwerte des VPI 2015 für zukünftige Anpassungen des Grundpreises finden Sie auf der Website der Statistik Austria unter https://www.statistik.at/fileadmin/pages/214/2_Verbraucherpreisindizes_ab_1990.ods.
Arbeitspreis:
Referenzwert ist jeweils der Durchschnittswert* jener Indexwerte des ÖSPI für die vierzehn Monate, welche dem dritten Monat vor Wirksamkeit der beabsichtigten Anpassung des Arbeitspreises vorangegangen sind.
Nach einer Entgeltanpassung bildet der Referenzwert, der für die Entgeltanpassung herangezogen wird, den neuen Ausgangswert für die nächste Entgeltanpassung.
Grundpreis:
Referenzwert ist jeweils der Indexwert des VPI 2015 jenes Monats, welcher sechs Monate vor Wirksamkeit der beabsichtigten Anpassung des Grundpreises liegt.
Nach einer Entgeltanpassung bildet der Referenzwert, der für die Entgeltanpassung herangezogen wird, den neuen Ausgangswert für die nächste Entgeltanpassung.
* arithmetisches Mittel, d.h. Division der Summe aller Werte durch die Anzahl der Einzelwerte
Bei Einführung neuer, bei Wegfall oder bei Änderung bestehender Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, Zuschläge oder Förderverpflichtungen im Zusammenhang mit der Lieferung von elektrischer Energie, wird das Lieferentgelt gemäß dem Punkt 7.3. der ALB angepasst.