Informationen zur Entgeltanpassung

Gültig für die Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) - Version 14

Unsere Entgeltanpassungen werden in Punkt 7. der Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) detailliert beschrieben. Um Ihnen maximale Transparenz zu gewährleisten, orientiert sich die Anpassung der Arbeitspreise am Österreichischen Strompreisindex (Punkt 7.2.1. ALB) bzw. die Anpassung der Grundpreise am Verbraucherpreisindex 2015 (Punkt 7.2.2. ALB).

Die Anpassung von Arbeits- und Grundpreis erfolgt jeweils einmal jährlich zum 01.06. eines jeden Kalenderjahres (außer es wurde im jeweiligen Produkt- und Preisblatt anderweitig geregelt). Das Ausmaß der Preiserhöhung oder Preissenkung folgt dabei der Entwicklung objektiver, durch TIWAG nicht beeinflussbarer und öffentlich zugänglicher Indizes. Für die Anpassung der Arbeitspreise wird der gewichtete Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) herangezogen, für jene des Grundpreises der Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015).

Sowohl für den Arbeitspreis als auch für den Grundpreis gilt dabei: Das Ausmaß der Anpassung entspricht dem Verhältnis von Referenzwert zum Ausgangswert (in Prozent) des jeweiligen herangezogenen Index.

(Referenzwert - Ausgangswert) / Ausgangswert * 100 = Entgeltanpassung (in Prozent)

Wichtiger Hinweis zu den wirtschaftlichen Auswirkungen: Der ÖSPI basiert auf Großhandelspreisen für Stromlieferanten und kann daher größeren Schwankungen unterliegen. Durch die Indexierung der Arbeitspreise in Abhängigkeit der Entwicklung des ÖSPI sind auch erhebliche Preiserhöhungen oder Preissenkungen zu den jährlichen Anpassungsstichtagen möglich.

Detailinformation zu den Ausgangswerten für Neukunden mit Vertragsabschluss vom 07. September 2022 bis 16. April 2023

Nachstehend finden Sie Ihre Ausgangswerte des Arbeits- und Grundpreises für den jeweiligen Monat.

Monat
Ausgangswert ArbeitspreisAusgangswert Grundpreis
September 2022 550,97117,7
Oktober 2022 550,97118,0
November 2022 550,97119,0
Dezember 2022 550,97120,6
Jänner 2023 550,97121,8
Februar 2023 550,97121,8
März 2023550,97123,9
April 2023550,97125,1
Mai 2023550,97125,4

Beispiel Grundpreis: Abschluss des Liefervertrages am 01.06.2011: Erster Ausgangswert ist der Indexwert des VPI 2015 für den Monat Oktober 2021.

Dem Ausgangswert für den Grundpreis liegt ein in der Vergangenheit liegender Indexwert zugrunde. Damit werden bei der nächsten Preisanpassung Indexentwicklungen aus der Vergangenheit berücksichtigt. 

Die Indexwerte des VPI 2015 für zukünftige Anpassungen des Grundpreises finden Sie auf der Website der Statistik Austria unter https://www.statistik.at/fileadmin/pages/214/2_Verbraucherpreisindizes_ab_1990.ods.

Detailinformation zu den Ausgangswerten für Bestandskunden

Nachstehend finden Sie Ihre Ausgangswerte des Arbeits- und Grundpreises für den jeweiligen Monat. Details zur Berechnung finden Sie im Link in der Zeile des jeweiligen Monats.

Monat
Ausgangswert ArbeitspreisAusgangswert GrundpreisDetails
April 2022 101,05112,6Link 
Mai 2022
 107,16113,4Link
Juni 2022 115,60114,0Link
Juli 2022124,63113,9Link
August 2022135,48115,3Link
September 2022149,27117,7Link
Oktober 2022163,68118,0
Link
November 2022180,63119,0
Link
Dezember 2022200,27 120,6Link
Jänner 2023221,98121,8Link
Februar 2023251,24121,8Link
März 2023286,22123,9Link
April 2023323,80125,1Link
Mai 2023363,52125,4Link

Beispiel Arbeitspreis: Abschluss des Liefervertrages am 01.06.2011: Erster Ausgangswert ist der arithmetische Mittelwert der Indexwerte des ÖSPI für die Monate November 2020 bis Dezember 2021. (Dieser erste Ausgangswert würde beispielsweise auch für einen Abschluss des Liefervertrages am 22.06.2020 oder am 15.02.2022 gelten.)

Dem Ausgangswert für den Arbeitspreis liegen somit Indexwerte vor Abschluss des Liefervertrages zugrunde. Damit werden vor dem Abschluss des Liefervertrages liegende Indexentwicklungen bei der Ermittlung des Ausgangswertes und in weiterer Folge bei der Preisanpassung berücksichtigt. 

Die einzelnen Indexwerte des ÖSPI finden Sie auf der Website der Österreichischen Energieagentur - Austrian Energy Agency unter https://www.energyagency.at/fakten-service/energiepreise/strompreisindex.html.

Beispiel Grundpreis: Abschluss des Liefervertrages am 01.06.2011: Erster Ausgangswert ist der Indexwert des VPI 2015 für den Monat Oktober 2021.

Dem Ausgangswert für den Grundpreis liegt ein in der Vergangenheit liegender Indexwert zugrunde. Damit werden bei der nächsten Preisanpassung Indexentwicklungen aus der Vergangenheit berücksichtigt. 

Die Indexwerte des VPI 2015 für zukünftige Anpassungen des Grundpreises finden Sie auf der Website der Statistik Austria unter https://www.statistik.at/fileadmin/pages/214/2_Verbraucherpreisindizes_ab_1990.ods.

Detailinformation zu den Referenzwerten

Arbeitspreis:
Referenzwert ist jeweils der Durchschnittswert* jener Indexwerte des ÖSPI für die vierzehn Monate, welche dem dritten Monat vor Wirksamkeit der beabsichtigten Anpassung des Arbeitspreises vorangegangen sind.

Nach einer Entgeltanpassung bildet der Referenzwert, der für die Entgeltanpassung herangezogen wird, den neuen Ausgangswert für die nächste Entgeltanpassung.

Grundpreis:
Referenzwert ist jeweils der Indexwert des VPI 2015 jenes Monats, welcher sechs Monate vor Wirksamkeit der beabsichtigten Anpassung des Grundpreises liegt.

Nach einer Entgeltanpassung bildet der Referenzwert, der für die Entgeltanpassung herangezogen wird, den neuen Ausgangswert für die nächste Entgeltanpassung.

* arithmetisches Mittel, d.h. Division der Summe aller Werte durch die Anzahl der Einzelwerte

Auswirkung von Änderungen bei Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen, Zuschlägen oder Förderverpflichtungen auf das Lieferentgelt:

Bei Einführung neuer, bei Wegfall oder bei Änderung bestehender Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, Zuschläge oder Förderverpflichtungen im Zusammenhang mit der Lieferung von elektrischer Energie, wird das Lieferentgelt gemäß dem Punkt 7.3. der ALB angepasst.