Als TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG nehmen wir unsere Verantwortung als Landesenergieversorger ernst und bieten für unsere Kundinnen und Kunden bereits seit Jahren einen der günstigsten Strompreise aller Landesenergieversorger Österreichs.

Unser Strom für Tirol

Damit wir Tirol auch in Zukunft mit sauberer und günstiger Energie versorgen können, bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen neuen Stromliefervertrag an. 

Mit dem Neuvertrag für das Produkt comfort privat garantiert TIWAG ab 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 15,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 18,84 Cent/kWh inkl. USt bis einschließlich 31. März 2024.

Wir haben laufend und immer transparent über die Entwicklungen am Energiemarkt und die zu erwartenden Auswirkungen auf unsere Kundinnen und Kunden informiert. An dieser Stelle möchten wir alle Neuerungen für Tirol verständlich zusammenfassen und die Hintergründe näher erläutern.

Die gute Nachricht vorweg: Das neue Produkt für alle Tirolerinnen und Tiroler bietet weiterhin einen der günstigsten Strompreise aller Landesenergieversorger und Sicherheit für die Zukunft. Die Gesamtkosten erhöhen sich für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 2.900 kWh durch Bundeszuschüsse nur geringfügig.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Die neuen TIWAG-Produkte zählen weiterhin zu den günstigsten Stromprodukten der österreichischen Landesenergieversorger. (Siehe Vergleichsgrafik und Verlaufsgrafik.)

  • Haushaltskundinnen und -kunden mit einem eigenen Stromzähler profitieren von den Zuschüssen der Bundesregierung. Damit wirkt sich die anstehende Preiserhöhung für rund 45 % der schon bisher von TIWAG versorgten Tiroler Haushalte nur geringfügig aus.

  • TIWAG muss zur Versorgung der Kundinnen und Kunden – insbesondere im Winter – Strom in beträchtlichem Umfang an der Strombörse zukaufen, zuletzt zu deutlich höheren Preisen. Diese Mehrkosten müssen in die Preise eingerechnet werden.

  • Mit dem Abschluss eines Neuvertrags können wir unseren Kundinnen und Kunden auch in Zukunft einen attraktiven Strompreis anbieten. Der Neuvertrag bietet zudem die Möglichkeit, auf Marktentwicklungen, insbesondere auf Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah zu reagieren.

  • Kundinnen und Kunden mit dem Neuvertrag für das Produkt comfort privat garantiert TIWAG ab 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 15,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 18,84 Cent/kWh inkl. USt bis einschließlich 31. März 2024.
  • Darin inkludiert ist der bis 30. Juni 2024 gewährte Aktionsbonus in Höhe von 2,00 Cent/kWh exkl. USt bzw. 2,40 Cent/kWh inkl. USt sowie der bis 31. Dezember 2023 gewährte TIWAG-Bonus* in Höhe von 3,20 Cent/kWh exkl. USt bzw. 3,84 Cent/kWh inkl. USt.

*Informationen zum TIWAG-Bonus

Der TIWAG-Bonus wird über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zum 31. März 2024 verlängert, sollte eine bis zum 31. März 2024 wirksam werdende Preisanpassung (unter Berücksichtigung des Aktionsbonus) zu einem Arbeitspreis von mehr als 15,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 18,84 Cent/kWh inkl. USt führen. Der TIWAG-Bonus wird in diesem Fall ab Wirksamwerden der Preisanpassung in einer solchen Höhe gewährt, dass bis einschließlich 31. März 2024 ein Arbeitspreis von höchstens 15,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 18,84 Cent/kWh inkl. USt (unter Berücksichtigung des Aktions- und des TIWAG-Bonus) zu bezahlen ist.

 Die seitens TIWAG gewährten Boni führen somit zu folgenden Arbeitspreisen:

24. Juli 2023 bis 31. Dezember 202315,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 18,84 Cent/kWh inkl. USt
01. Jänner 2024 bis 31. März 2024Höchstens 15,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 18,84 Cent/kWh inkl. USt
01. April 2024 bis 30. Juni 2024Arbeitspreis nach Auslaufen des TIWAG-Bonus zum 01. April 2024 abzgl. Aktionsbonus in Höhe von 2,00 Cent/kWh exkl. USt bzw. 2,40 Cent/kWh inkl. USt

Umstieg auf das neue Produkt durch Abschluss eines neuen Liefervertrags

  • Aufgrund der deutlichen Preisdifferenz zum Altvertrag (rund -25 % vor Strompreisbremse) empfiehlt TIWAG den raschen Wechsel in den Neuvertrag. Kundinnen und Kunden mit dem Neuvertrag für das Produkt comfort privat garantiert TIWAG ab 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 15,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 18,84 Cent/kWh inkl. USt bis einschließlich 31. März 2024.

  • Hinweis: Wenn Sie keinen neuen Liefervertrag mit TIWAG abschließen, führt dies im Zuge der notwendigen Preisanpassung im bestehenden Vertrag zu höheren Preisen (zum Beispiel bei Privatkundinnen und -kunden 25,08 Cent/kWh inkl. USt für das Produkt TIWAG comfort+).

Vergleich der Gesamtkosten bei einem Verbrauch von 3.500 kWh

Auswirkung auf die Stromrechnung (Netz und Energie) für Referenzhaushalte im Netzgebiet von TINETZ nach Abzug der Bundeszuschüsse

2.900 kWh Jahresverbrauch (Standardverbrauch für 2 Personen)

Ein kleinerer Haushalt bezahlt rund 8 Euro pro Monat mehr. Die Gesamtkosten für Strom betragen zukünftig rund 56 Euro pro Monat. Bei Haushaltskundinnen und -kunden entspricht dies unter Berücksichtigung der Stromkostenbremse einer Steigerung in Höhe von rund 16 % der bisherigen Jahresrechnung. Das betrifft rund 45 % unserer Kundinnen und Kunden.

3.500 kWh Jahresverbrauch (Standardverbrauch für 3 Personen)

Ein mittlerer Haushalt bezahlt rund 13 Euro pro Monat mehr. Die Gesamtkosten für Strom betragen zukünftig rund 69 Euro pro Monat. Bei Haushaltskundinnen und -kunden entspricht dies unter Berücksichtigung der Stromkostenbremse einer Steigerung  in Höhe von rund 22 % der bisherigen Jahresrechnung.

5.000 kWh Jahresverbrauch (Standardverbrauch für 4 Personen)

Ein größerer Haushalt bezahlt rund 24 Euro pro Monat mehr. Die Gesamtkosten für Strom betragen zukünftig rund 100 Euro pro Monat. Bei Haushaltskundinnen und -kunden entspricht dies unter Berücksichtigung der Stromkostenbremse und des Stromkostenergänzungszuschusses einer Steigerung in Höhe von rund 31 % der bisherigen Jahresrechnung.

Zuschüsse und Entlastungsmaßnahmen für Haushaltskundinnen und -kunden

Was macht der Bund?

Was macht das Land Tirol?

Was macht TIWAG?

  • Die Stromkostenbremse des Bundes deckelt den Energiepreis für Haushaltskundinnen und -kunden mit eigenem Zähler auf 10 Cent/kWh netto für ein Grundkontingent von maximal 2.900 Kilowattstunden. Nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die tatsächlichen Energiepreise an.
  • Geltungsdauer der Stromkostenbremse: 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024.
  • Automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung und bei den Teilzahlungsbeträgen.
  • Größere Haushalte mit mehr als 3 Personen erhalten für jede weitere Person 105 Euro pro Jahr.
  • Ein Großteil der stark gestiegenen Kosten für Netzverlustenergie wird durch einen Bundeszuschuss abgefedert.
  • Haushalte mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf erhalten zusätzlich einen Netzkostenzuschuss bis zu 200 Euro pro Jahr bis 30. Juni 2024. Voraussetzung ist die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten, die wiederum eine GIS-Befreiung erfordern.
  • Zudem gibt es eine Reihe weiterer Fördermaßnahmen für verschiedenste Kundengruppen. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • Informationen zur Stromkostenbremse finden Sie hier.
  • Tirol-Zuschuss: Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.
  • KundInnen mit dem Neuvertrag für das Produkt comfort privat garantiert TIWAG ab 24. Juli 2023 einen Arbeitspreis von höchstens 15,70 Cent/kWh exkl. USt bzw. 18,84 Cent/kWh inkl. USt bis einschließlich 31. März 2024. Darin inkludiert ist der bis 30. Juni 2024 gewährte Aktionsbonus in Höhe von 2,00 Cent/kWh exkl. USt bzw. 2,40 Cent/kWh inkl. USt sowie der bis 31. Dezember 2023 gewährte TIWAG-Bonus* in Höhe von 3,20 Cent/kWh exkl. USt bzw. 3,84 Cent/kWh inkl. USt.
  • "Gönn‘ der Energie mal eine Pause" Energiespar-Kampagne: TIWAG startete als erstes Energieversorgungsunternehmen Österreichs bereits im August 2022 eine eigene Aufklärungskampagne mit Tipps zum Energiesparen im Alltag. Denn Energiesparen schont nicht nur den Geldbeutel, sondern hilft auch unserem Klima.

Häufige Fragen

Warum haben TIWAG-Kundinnen und -Kunden ein Angebot für einen neuen Energieliefervertrag erhalten?

Die Lieferverträge waren mit „Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (Version 14)“ verbunden. Diese hätten Preisanpassungen nach bestimmten Regeln verpflichtend vorgeschrieben und zu deutlich höheren Preisen ab 01. Juni 2023 geführt.

Mit dem Abschluss eines Neuvertrags auf Basis der neuen ALB (Version 15) können wir unseren Kundinnen und Kunden auch in Zukunft einen attraktiven Strompreis anbieten.

Der Umstieg auf unser neues Produkt und der damit verbundene Abschluss eines neuen Energieliefervertrags bieten auch die Möglichkeit, flexibler auf Marktentwicklungen, insbesondere auf künftige Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah reagieren zu können.

Gilt das Angebot des Neuvertrags mit den neuen Produkten auch für Neukundinnen und -kunden?

Ja, das Angebot ist auch für Neukundinnen und -kunden für Verbrauchsstellen in Tirol gültig.

Ich benötige Hilfe beim Abschluss eines neuen Energieliefervertrags. Wohin kann ich mich wenden?

TIWAG bietet verschiedene Möglichkeiten zur persönlichen Beratung:

  • Hotline0800 800 660 
    Unsere eigens eingerichtete Hotline für Fragen rund um die neuen Produkte und den einfachen Vertragsabschluss steht Ihnen österreichweit kostenfrei zur Verfügung.
    Aus dem Ausland erreichen Sie uns unter +43 (0) 1 22660 555.

  • TIWAG-Kundencenter Innsbruck
    Salurner Straße 15 / Erdgeschoß
    6020 Innsbruck
    Mo – Do: 07:45 bis 17:00 Uhr
    Fr: 07:45 bis 16:00 Uhr

Ich habe Informationen zur Preisanpassung für mein bestehendes Produkt erhalten und habe Fragen dazu.

Wir haben unsere Kundinnen und Kunden, die den Neuvertrag noch nicht unterschrieben haben, über die Preisanpassung zum 24. Juli 2023 informiert.

Wenn Sie schon einen Neuvertrag unterschrieben haben, ist diese Information zur Preiserhöhung nicht von Bedeutung.

Wenn Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Service Center gerne unter der kostenfreien Nummer 0800 800 660 oder unter der E-Mail-Adresse sc@tiwag.at weiter.

Bekomme ich bei Abschluss eines neuen Energieliefervertrags eine Zwischenabrechnung?

Nein. Wenn der neue Lieferantrag unterschrieben an TIWAG retourniert wird, erfolgt die nächste Jahresabrechnung wie gewohnt im jährlichen Rhythmus.

Ich habe das Angebot für den Neuvertrag verlegt, was kann ich jetzt tun?

Gerne können Sie das Angebot erneut bei uns anfordern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Service Center helfen gerne unter der kostenfreien Nummer 0800 800 660 oder unter der E-Mail-Adresse sc@tiwag.at weiter.

Ich habe den Neuvertrag unterschrieben – bekomme ich eine Bestätigung?

Ja, Sie bekommen immer eine Bestätigung für den Abschluss des neuen Vertrags. Bitte haben Sie Verständnis, dass es derzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann. Gerade bei einem Abschluss per Post dauert es einige Tage, bis der Brief uns erreicht und ins digitale System übertragen wird. 

Muss ich meinen Teilzahlungsbetrag selbst anpassen?

Nein, Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Sie erhalten auf Basis Ihres durchschnittlichen Verbrauchs eine Information über den neuen Teilzahlungsbetrag, bei dem die verschiedenen Boni und Zuschüsse bereits berücksichtigt sind.

 Eine individuelle Anpassung der monatlichen Teilbetragszahlungen kann auf Wunsch jederzeit im TIWAG-Kundenportal selbst vorgenommen werden. Alternativ können Sie uns Ihre gewünschten Änderungen unter Angabe Ihrer Kundendaten (Kundennummer, Vertragskontonummer) auch per E-Mail an sc@tiwag.at mitteilen.

Muss ich meinen Zählerstand im Falle eines Vertragsabschlusses ablesen?

Nein, Sie müssen keinen Zählerstand ablesen. Es erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem bekanntgeben möchten, senden Sie diesen bitte per E-Mail an sc@tiwag.at.

Warum ändern sich die Energiepreise trotz eigener Stromerzeugung aus Wasserkraft?

TIWAG verfügt über moderne und leistungsfähige Kraftwerke in ganz Tirol, die sauberen Strom aus heimischer Wasserkraft erzeugen. Der Kraftwerkspark wird laufend durch Projekte wie zuletzt das Gemeinschaftskraftwerk Inn, Photovoltaik-Großanlagen oder derzeit das Erweiterungsprojekt Kühtai ausgebaut.

Aktuell muss TIWAG zur Versorgung der Kundinnen und Kunden – insbesondere im Winter – Strom in beträchtlichem Umfang an der Strombörse zukaufen, zuletzt leider zu deutlich höheren Preisen. Diese Mehrkosten müssen in die Preise eingerechnet werden.

Energiekonzerne verzeichnen derzeit hohe Gewinne. Warum werden die Preise für die Kundinnen und Kunden trotzdem geändert?

Für das Geschäftsjahr 2022 verzeichnet der TIWAG-Konzern – trotz schwierigem Marktumfeld –  ein stabiles, leicht über dem Vorjahr liegendes operatives Ergebnis. Mit den Erlösen kann TIWAG die Zusage für eine Dividendenausschüttung an das Land Tirol in der Höhe von 30 Mio Euro einhalten, mit der das Land wichtige Anti-Teuerungsmaßnahmen finanziert.

Zudem investiert TIWAG in den nächsten fünf Jahren eine Rekordsumme von rund 2,1 Mrd Euro, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die Energieunabhängigkeit zu erhöhen und aktiv die Energiewende voranzutreiben.

Mehr Informationen finden Sie hier

Warum passt TIWAG die Energiepreise jetzt an?

Aufgrund ihrer langfristigen Beschaffungsstrategie konnte TIWAG die Preise für Kundinnen und Kunden über einen langen Zeitraum konstant niedrig halten. Damit haben die Kundinnen und Kunden lange Zeit von unseren günstigen Strompreisen profitiert, während andere Stromlieferanten die Preise bereits früher deutlich erhöht haben.

Auch nach der Preisanpassung bietet TIWAG einen der günstigsten Strompreise aller Landesenergieversorger Österreichs an.

Wie setzt sich der „Strompreis“ zusammen?

In dieser Grafik finden Sie eine Aufschlüsselung, wie sich der Strompreis zusammensetzt. 

Was muss ich tun, um die Förderungen von Bund und Land Tirol zu erhalten?

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird in der Regel automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben – Sie müssen hierzu nichts tun. Der Netzkostenzuschuss wird ebenfalls automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde.

Mehrpersonenhaushalte mit mehr als 3 Personen erhalten ab der vierten Person 105 Euro pro Person und Jahr automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kundinnen und Kunden, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt.

Alle Details zu den Entlastungsmaßnahmen des Landes für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen („Tirol-Zuschuss“) finden Sie hier.

Einen Überblick aller Entlastungsmaßnahmen finden Sie hier.

Gibt es für Wärmepumpen auch Zuschüsse von Bund und Land Tirol?

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird für jeden Zähler für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt.

Wenn die Wärmepumpe mit einem eigenen Zähler bzw. Liefervertrag betrieben wird, wirkt die Stromkostenbremse für Haushalte in der Regel auf beiden Abrechnungen (Abrechnung des Haushaltsstroms und Abrechnung des Stroms für die Wärmepumpe).

Wenn die Wärmepumpe auf dem Hauptzähler des Haushalts mitbetrieben wird und damit keine separate Abrechnung des Stroms für die Wärmepumpe erfolgt, wirkt der Stromkostenzuschuss nur einmal auf den einen, gemeinsamen Zählpunkt.

Von einer Anlagenauftrennung und Umbau der Wärmepumpe auf einen eigenen Zähler raten wir dennoch ab. Die Kosten für die Umrüstung sind deutlich höher als der Nutzen durch die befristete Stromkostenbremse. Zudem fallen in der Folge für den zweiten, separaten Zähler dauerhaft zusätzliche Kosten des Netzbetreibers an.

Das Land Tirol hat einen Zuschuss für Wärmepumpen angekündigt, der ab 17. Juli beantragt werden kann. Mehr dazu finden Sie hier

Gibt es auf den Ladestrom zuhause für E-Autos auch Zuschüsse von Bund und Land Tirol?

Der Stromkostenzuschuss des Bundes wird für jeden Zähler für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt, egal für welche Anwendung der Strom verwendet wird. Für jede weitere kWh wird der Energiepreis des jeweiligen Energielieferanten verrechnet.

Wann und wie erhalten Haushalte mit mehr als 3 Personen ein Zusatzkontingent zum Stromkostenzuschuss?

Mehrpersonenhaushalte, an deren Adresse mehr als 3 Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen ein Zusatzkontingent zum Stromkostenzuschuss erhalten („Stromkostenergänzungszuschuss“). Für die vierte und jede weitere Person werden 105 Euro pro Jahr gutgeschrieben. Der Bund prüft automatisch (also in der Regel ohne Antrag), ob Sie die Voraussetzungen auf den Stromkostenergänzungszuschuss erfüllen. Ab Juni wird der Stromkostenergänzungszuschuss dann automatisch auf der Stromrechnung abgezogen. Für Haushalte, bei denen die automatische Prüfung und Gutschrift nicht funktionieren, hat der Bund ein Antragsmodell angekündigt.

 Hinweis: Bei TIWAG können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragstellung und der Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.