Wir fördern Ihre Investition in Elektromobilität

E-Moped-Förderung Von TIWAG

TIWAG-Mobilitätsbonus für LAdeinfrastruktur

Investitionsförderung für die Anschaffung von E-Mopeds

Im Sinne der Ökologisierung des Verkehrs und um die E-Mobilitätsoffensive des Bundes voranzutreiben, unterstützt TIWAG ihre KundInnen beim Ankauf von E-Mopeds. Gefördert werden maximal 200 Fahrzeuge der Klasse L1e (= vergleichbar mit einem Moped mit 50 ccm Hubraum) mit einem einmaligen Investitionszuschuss von 300 Euro bis längstens 31. Dezember 2024.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie sind Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und haben einen aufrechten TIWAG-Liefervertrag in Tirol.
  • Sie kaufen Ihr neues E-Moped der Klasse L1e bei einem Tiroler Händler im Shop oder online. Gebrauchte Fahrzeuge werden nicht gefördert.
  • Die Rechnung wurde nicht vor 01. Jänner 2024 ausgestellt.
  • Sie beantragen die Förderung online über die TIWAG-Website.
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E-mobil mit TIWAG

Beim Kauf eines Ladeinfrastruktur-Produktes von TIWAG fördern wir die Investition unserer Kunden in Form eines Investitionszuschusses.  Dieser TIWAG-Mobilitätsbonus beträgt einmalig 200 Euro und wird über zwei Jahre verteilt auf der TIWAG-Stromrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung ist ein TIWAG-Stromliefervertrag.

Hinweis:  Den TIWAG-Mobilitätsbonus erhalten Sie automatisch beim Kauf eines Ladeinfrastruktur-Produktes von TIWAG. Voraussetzung ist ein aufrechter TIWAG-Stromliefervertrag.

Weitere Informationen zu unserem Ladesysteme-Produktangebot:

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Zusätzliche Hinweise zu unseren Ladeinfrastrukturprodukten

1) Smart Home-fähig: Die Wallbox bietet eine Schnittstelle, um sie in kompatible Smart Home-Systeme integrieren zu können. Siehe Details auf den Produktdatenblättern.

2) TIWAG-Mobilitätskarte: Die TIWAG-Mobilitätskarte dient zur Authentifizierung bei Ladevorgängen an öffentlichen TIWAG-Ladesystemen (bei Nutzung des Mobilitätstarifes TIWAG mobil oder TIWAG mobil+) sowie zum Freischalter der RFID-fähigen Wallbox comfort und professional. Ihre Mobilitätskarte können Sie im Service Center oder auf www.tiwag.at beantragen.

3) KPC-Förderung: 50 % der Anschaffungskosten können durch KPC gefördert werden, jedoch maximal 600 Euro. Die Förderung muss durch die Kundinnen und Kunden bei KPC selbstständig beantragt werden. Weitere Infos zur Antragstellung sowie zur Förderhöhe sind unter www.umweltfoerderung.at zu finden.

4) TIWAG-Mobilitätsbonus: Der TIWAG-Mobilitätsbonus in Höhe von gesamt 200 Euro wird in zwei Raten (à 100 Euro) automatisch im Rahmen der beiden nächstfolgenden TIWAG-Jahresstromabrechnungen gutgeschrieben. Voraussetzung ist ein TIWAG-Stromliefervertrag. Der Mobilitätsbonus richtet sich ausschließlich an Haushaltskundin-nen und -kunden sowie Kleinunternehmen im Sinne des ElWOG 2010, sofern der Stromverbrauch jährlich abgerechnet wird und kann pro KundIn nur einmalig in Anspruch genommen werden. Eine Gutschrift im Rahmen einer Schlussabrechnung ist nicht möglich. Sollte der Stromliefervertrag beendet werden, bevor die Raten à 100 Euro auf der Stromrechnung gutgeschrieben sind, erhält die/der KundIn den (restlichen) Bonus nicht, der allenfalls bereits gutgeschriebene Betrag verbleibt bei der Kundin bzw. dem Kunden.

KPC-Umweltförderungen
(Kommunalkredit Public Consultung)

Wir sind für Sie da!

sc@tiwag.at
+43 (0)50607-27060
TIWAG-Kundencenter
Salurner Straße 15, 6020 Innsbruck