Eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) muss durch den Projektwerber abgegeben werden. Dabei handelt es sich um Fachbeiträge zu verschiedensten Schutzgütern (Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) im Sinne des Umweltverträglichkeitsgesetzes 2000 (UVP-G).
In der Umweltverträglichkeitserklärung enthalten sein müssen:
Die TIWAG ist bestrebt Eingriffe in die Natur von vorherein zu minimieren. Zum Schutz des Gewässers sowie der Tier-und Pflanzenwelt im Umfeld der Projektgebiete, werden in der Umweltverträglichkeitserklärung zahlreiche Gutachten von Experten beschrieben und jede Komponente nach ökologischen Gesichtspunkten optimiert, bzw. ressourcenschonend ausgebarbeitet.
Darüber hinaus kommt es in Folge zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – ein Instrument zur Umweltvorsorge – durch die Behörde (= Tiroler Landesregierung). Das Ziel ist die umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen von großen Vorhaben, wie z.B. Großwasserkraftwerken, auf fachlicher Grundlage unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einem konzentrierten Verfahren.
Damit verbunden ist: