Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen rund um das Thema Teilbetrag. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Erklärungen kurz und verständlich zusammengestellt. 

Häufige Fragen

Wie wird der neue Teilbetrag im Fall einer Preisanpassung berechnet?

Die Ermittlung der monatlichen Teilbeträge nach einer Preisanpassung erfolgt auf Basis der geltenden Marktregeln. Die Gesamtstromkosten für den Zeitraum von der letzten bis zur nächstfolgenden Abrechnung werden auf Basis des erwarteten Jahresverbrauches und der jeweils aktuellen Preise ermittelt. Die Strompreisbremse des Bundes wird dabei eingerechnet. Bereits erfolgte Teilbetragszahlungen werden nun vom sich ergebenden Gesamtbetrag abgezogen. Eine allfällig verbleibende Differenz wird dann bei den bis zur nächsten regulären Abrechnung noch offenen Teilbeträgen entsprechend berücksichtigt, damit es bei der nächsten Jahresabrechnung zu keiner Nachzahlung kommt. Nach erfolgter Verbrauchsabrechnung wird der monatliche Teilbetrag auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs in Folge neuerlich berechnet.

Was passiert, wenn mein bisheriger Teilbetrag zu niedrig war?

Die zu erwartenden Jahresstromkosten werden auf Basis einer Prognose ermittelt, der vorhandene Zählerstände bzw. Erfahrungswerte zugrunde liegen. Bereits bezahlte Teilbeträge werden nun von den berechneten Jahresstromkosten abgezogen und ein allfälliger Differenzbetrag auf die verbleibenden Teilbeträge verteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass es bei der nächsten Jahresabrechnung zu keiner Nachzahlung kommt.

Was passiert, wenn mein bisheriger Teilbetrag zu hoch war?

Die zu erwartenden Jahresstromkosten werden auf Basis einer Prognose ermittelt, der vorhandene Zählerstände bzw. Erfahrungswerte zugrunde liegen. Bereits bezahlte Teilbeträge werden nun von den berechneten Jahresstromkosten abgezogen und ein allfälliges Guthaben auf die verbleibenden Teilbeträge verteilt.

Es kann also vorkommen, dass die neuen Teilbeträge niedriger sind, als die bisherigen.

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich der Teilbetrag erhöhen kann. Hier finden Sie einen Überblick der häufigsten Ursachen.

  • Der Stromverbrauch ist im Vergleich zu früher deutlich gestiegen. Dies kann beispielsweise durch Familienzuwachs, die Installation einer Wärmepumpe, das Laden eines E-Autos etc. begründet sein.

  • Ich bin neu in eine Wohnung oder ein Haus gezogen. Zum Zeitpunkt des Einzugs war noch nicht klar, wie viel Strom ich verbrauchen werde. Es wurde mehr Strom verbraucht als angenommen.
  • Ich habe meinen Teilbetrag selbst auf einen gewissen Betrag festgelegt und dieser wurde nun auf Basis meines tatsächlichen Verbrauches angepasst.
  • Ich habe eine neue Photovoltaikanlage auf meinem Haus installiert und in der Folge meinen monatlichen Teilbetrag auf Basis der prognostizierten Eigenerzeugung reduziert. Der Verbrauch des Stroms aus dem Netz ist aber nicht wie erwartet gesunken und die Teilzahlungsbeträge waren dadurch zu niedrig.
  • Ich habe vor kurzem den Zähler selbst abgelesen und den Zählerstand am Kundenportal des Netzbetreibers bekanntgegeben. Eventuell habe ich mich bei der Eingabe vertippt. Dadurch beruht die Berechnung des Teilbetrags auf falschen Zahlen.

Ich habe bereits in den neuen Vertrag gewechselt und auch eine Information über meine neuen Teilbeträge erhalten. Erhalte ich aufgrund der vorgezogenen Preisreduktion zum 24.07. nun nochmals eine neue Teilbetragsvorschreibung?

Nein, Sie erhalten vor der nächsten Jahresabrechnung keine neuerliche Teilbetragsvorschreibung von TIWAG. Sie können allerdings den monatlichen Teilbetrag jederzeit in unserem Kundenportal auf den von Ihnen gewünschten Betrag abändern.

Weitere Informationen zur vorgezogenen Preisreduktion finden Sie hier

Beispielrechnung Privathaushalt

Ein Kunde zieht neu in eine Wohnung ein und legt den Teilbetrag in Unkenntnis des tatsächlichen Verbrauches selbst mit monatlich 30 Euro fest. Zum Zeitpunkt der Strompreisanpassung hat der Kunde bereits 10 Teilbeträge zu je 30 Euro bezahlt, hätte aber auf Grund seines nunmehr bekannten Verbrauches monatlich 60 Euro bezahlen müssen, was Jahresstromkosten von 720 Euro entspricht. Von diesen 720 Euro werden nun bei der Teilbetragsberechnung die bereits bezahlten 10 x 30 Euro, also gesamt 300 Euro, abgezogen. Daraus ergibt sich für das Gesamtjahr ein noch offener Restbetrag von 420 Euro. Dieser Rest muss nun, wie in den Marktregeln zur Vermeidung von Nachzahlungen vorgesehen, auf die verbleibenden 2 Teilbeträge aufgeteilt werden, woraus sich lediglich für diese beiden Abschläge und weitestgehend unabhängig von den angepassten Energiepreisen ein Betrag von 210 Euro ergibt. Nach erfolgter Jahresabrechnung wird dann der monatliche Teilbetrag wieder auf 60 Euro gesenkt.

Beispielrechnung Business-Kunde

Ein Kunde mit einem Gastronomiebetrieb legt selbst den Teilbetrag in Unkenntnis des tatsächlichen Verbrauches mit monatlich 800 Euro fest. Zum Zeitpunkt der Strompreisanpassung hat der Kunde bereits 10 Teilbeträge zu je 800 Euro bezahlt, hätte aber auf Grund seines nunmehr bekannten Verbrauches monatlich 1.000 Euro bezahlen müssen, was Jahresstromkosten von 12.000 Euro entspricht. Von diesen 12.000 Euro werden nun bei der Teilbetragsberechnung die bereits bezahlten 10 x  800 Euro, also gesamt 8.000 Euro, abgezogen. Daraus ergibt sich für das Gesamtjahr ein noch offener Restbetrag von 4.000 Euro. Dieser Rest muss nun, wie in den Marktregeln zur Vermeidung von Nachzahlungen vorgesehen, auf die verbleibenden 2 Teilbeträge aufgeteilt werden, woraus sich lediglich für diese beiden Abschläge und weitestgehend unabhängig von den angepassten Energiepreisen ein Betrag von jeweils 2.000 Euro ergibt. Nach erfolgter Jahresabrechnung wird dann der monatliche Teilbetrag wieder auf 1.000 Euro gesenkt.

Haben Sie noch Fragen?

Falls Sie sich Ihren erhöhten Teilbetrag durch keinen dieser möglichen Gründe erklären können, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. 

Schreiben Sie uns bitte ein Email an teilbetrag@tiwag.at und geben Sie dazu folgende Daten an:

  • Vor- und Nachname
  • Geschäftspartnernummer
  • Vertragskontonummer
  • Teilbetrag bisher
  • Teilbetrag neu