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Anmeldung

Wie kann ich meinen Stromanschluss bei TIWAG anmelden?

Sie können Ihren Stromanschluss rund um die  Uhr unter Angabe Ihrer Zählpunktbezeichnung sowie Ihrer persönlichen Daten über das TIWAG-Kundenportal anmelden.

Alternativ können Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei unserem Kundenservice melden. Sie erhalten anschließend den Lieferantrag zur weiteren Verwendung. Die Belieferung mit elektrischer Energie erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 

Rückwirkende Anmeldungen sind nicht möglich.

Welche Daten werden für die Stromanmeldung benötigt?

Für die Stromanmeldung werden folgende Daten benötigt: 

Persönliche Daten: 

  • Vorname und Nachname bzw. Firmenbezeichnung 
  • Rechnungsadresse
  • Geburtsdatum bzw. UID-Nummer 
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse 
  • Optional: IBAN 

Angaben zur Verbrauchsstelle: 

  • Die 33-stellige Zählpunktbezeichnung beginnend mit AT00
  • Verbrauchsstellenadresse 
  • Erwarteter Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) bzw. gewünschter Teilbetrag in Euro 

Rückwirkende Anmeldungen sind nicht möglich.

Was ist eine Zählpunktbezeichnung und wo finde ich diese?

Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die österreichweit eine eindeutige Zuordnung des Stromanschlusses ermöglicht.

Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen. Alternativ kann Ihnen der örtliche Netzbetreiber die Zählpunktbezeichnung unter Angabe Ihrer Zählernummer mitteilen. 

Die 33-stellige Zählpunktnummer beginnt mit "AT00 …" und ist leider nicht auf Ihrem Stromzähler zu finden.

Ist die Stromanmeldung bei TIWAG kostenpflichtig?

Die Anmeldung Ihres Stromanschlusses ist kostenfrei.

Ich plane einen Umzug. Wann muss ich meinen Stromanschluss anmelden?

Bitte melden Sie sich frühzeitig, mindestens 14 Tage vor dem Einzug in Ihre neue Wohnung bei uns. Wir empfehlen die Anmeldung bis zu einem Monat im Voraus.

Muss ich meine Stromanmeldung persönlich veranlassen oder kann ich jemanden damit beauftragen?

Gerne können Ihre vollständigen Anmeldedaten von einer Person Ihres Vertrauens bekanntgegeben werden. Der vorausgefüllte Lieferantrag, welchen Sie erhalten, darf allerdings nur von Ihnen persönlich unterzeichnet werden.

In meiner neuen Wohnung ist kein Strom. Was muss ich machen?

Damit der Stromanschluss wieder in Betrieb genommen werden kann, müssen Sie sich anmelden und einen Liefervertrag abschließen.

Sie können Ihren Stromanschluss unter Angabe Ihrer Zählpunktbezeichnung sowie Ihrer persönlichen Daten über das
TIWAG-Kundenportal anmelden. Alternativ können Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei unserem Kundenservice melden. Sie erhalten anschließend den Lieferantrag zur weiteren Verwendung. Die Belieferung mit elektrischer Energie erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Wie lange dauert es, bis die Stromversorgung in meiner Wohnung aktiv ist?

Die Belieferung mit elektrischer Energie erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Der örtliche Netzbetreiber ist bemüht, die Wiederinbetriebnahme zeitnah durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass an Wochenenden und Feiertagen keine Inbetriebnahmen erfolgen.

Kann ich einen Stromanschluss auf mich anmelden, obwohl sich meine Vormieterin oder mein Vormieter noch nicht abgemeldet hat?

Im Zuge Ihrer Anmeldung wird die vorherige Vertragspartnerin bzw. der vorherige Vertragspartner automatisch abgemeldet.

Welche Vorteile habe ich als TIWAG-Kunde?

Als TIWAG-Kundin oder TIWAG-Kunde profitieren Sie von nachhaltiger Energieversorgung, Vor-Ort-Services, einem zuverlässigen Partner und einem umfangreichen Dienstleistungsangebot.

Wir beliefern unsere Kundinnen und Kunden mit zertifiziertem Ökostrom aus erneuerbaren Energien und schöpfen aus der größten heimischen Energiequelle: der Tiroler Wasserkraft.

Als wichtiger Treiber der ökologischen Energiewende unterstützen wir die Stromversorgung aus Photovoltaik und fördern den Ausbau der E-Mobilität.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner vor Ort und unser Angebot bietet neben den zahlreichen Onlineservices eine exzellente Energieberatung zu Förderangeboten und sparsamer Energienutzung.

Außerdem tragen Sie als TIWAG-Kundin oder TIWAG-Kunde zur Wertschöpfung der regionalen Wirtschaft in Tirol bei und sind mitverantwortlich, auch in Zukunft zahlreiche Arbeitsplätze in der Region sicherzustellen.

Abmeldung

Wie kann ich meinen Stromanschluss abmelden?

Sie können Ihren Stromanschluss entweder online über das TIWAG-Kundenportal abmelden oder Sie geben uns folgende Daten für die Abmeldung schriftlich per E-Mail oder telefonisch bekannt:

  • 6-stellige Kunden- und 8-stellige Vertragskontonummer
  • Smart Meter Zählernummer beginnend mit 1KFM/1ELS (14-stellig)
    oder bei älteren Modellen Zählernummer und Zählerstand (Eigentum der TIWAG ZM xxx.xxx) sowie Name und Telefonnummer einer Kontaktperson für den Zugang zum Zähler
  • Gewünschtes Abmeldedatum (in der Zukunft)
  • Ihre neue Adresse für die Übermittlung der Schlussrechnung

Ich plane einen Umzug. Wann muss ich meinen Stromanschluss abmelden?

Bitte melden Sie sich frühzeitig und auf jeden Fall bevor Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen bei uns! Wir empfehlen die Abmeldung bis zu einem Monat im Voraus.

Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.

Ich habe meinen Stromanschluss abgemeldet. Wird der Zähler sofort gesperrt?

Die Kosten für den verbrauchten Strom sind bis spätestens 14 Tage nach der Abmeldung von Ihnen zu tragen.

Wird der Stromanschluss gesperrt, wenn ich mich abmelde und sich sofort ein neuer Kunde anmeldet?

Meldet sich eine neue Kundin bzw. ein neuer Kunde an, bevor die Stromversorgung unterbrochen wurde, erfolgt ein nahtloser Übergang. Anderenfalls wird die Wiederinbetriebnahme im Zug der Anmeldung des neuen Vertragspartners veranlasst.

Lieferantenwechsel

Ich würde gerne einen Lieferantenwechsel zu TIWAG machen. Was muss ich tun?

Unter Angabe der Zählpunktbezeichnung und Ihrer persönlichen Daten können Sie unter dem unten angeführten Link den Lieferantenwechsel zu TIWAG beauftragen.

Bitte beachten Sie, dass ein Lieferantenwechsel aufgrund österreichweit geltender Vorgaben lediglich unter Einhaltung gewisser Fristen in die Zukunft möglich ist, zudem hängt der tatsächliche Wechselstichtag von einer etwaig vorhandenen Vertragsbindung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten ab.

Wird die Stromversorgung bei einem Lieferantenwechsel unterbrochen?

Bei einem Lieferantenwechsel bleibt die Stromversorgung in der Regel durchgehend aufrecht. Geht die Kündigung von Ihrem Lieferanten aus, kümmern Sie sich bitte frühzeitig um einen neuen Energielieferanten, damit die Stromversorgung nicht unterbrochen wird.

Werde ich bei einem Lieferantenwechsel über den Zeitpunkt des Lieferbeginns informiert?

Bei einem bevorstehenden Lieferantenwechsel informieren wir Sie ca. zwei Wochen vor Lieferbeginn mit einem gesonderten Schreiben. Der tatsächliche Lieferbeginn ist abhängig von einer etwaigen Vertragsbindung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten bzw. von österreichweit einheitlichen Wechselfristen.

Rechnungserklärung

Was wird auf meiner Abrechnung verrechnet?

Die Stromrechnung setzt sich in der Regel aus den von uns verrechneten Energiepreisen, aus den von Ihrem lokalen Netzbetreiber verrechneten Netzkosten sowie gesetzlichen Abgaben, Steuern und Gebühren zusammen.

Je nach Vertragssituation besteht auch die Möglichkeit, dass lediglich die Energiekomponente von TIWAG verrechnet wird. In diesem Fall stellt Ihnen Ihr lokaler Netzbetreiber eine gesonderte Rechnung über die Netzkosten sowie über die gesetzlichen Abgaben, Steuern und Gebühren.

Wie setzt sich der Gesamtbetrag auf meiner Rechnung zusammen?

Im Falle einer gemeinsamen Rechnungslegung werden zur Ermittlung des Gesamtbetrags Energie- und Netzkosten bzw. die gesetzlichen Abgaben, Steuern und Gebühren summiert. Anschließend werden die monatlich bezahlten Teilbeträge in Abzug gebracht und der Differenzbetrag ermittelt.

Wieso habe ich eine Gutschrift erhalten bzw. muss eine Nachzahlung leisten?

Übersteigt der Gesamtbetrag die Summe der monatlich geleisteten Teilbeträge resultiert daraus eine Nachzahlung. Im gegenteiligen Fall erhalten Sie eine Gutschrift.

Kann ich meine Rechnung elektronisch erhalten?

Die Verbrauchsabrechnungen sind online im TIWAG-Kundenportal einsehbar. Haben Sie Online-Kommunikation gewählt, werden die Abrechnungen zusätzlich per E-Mail an Sie versendet.

Kann ich meine Stromrechnung auch monatlich erhalten?

Standardmäßig erfolgt die Abrechnung einmal pro Jahr. Sollte in Ihrer Anlage bereits ein Smart Meter verbaut sein besteht die Möglichkeit, den Abrechnungszyklus auf monatlich umzustellen.

Was kann ich tun, um eine hohe Nachzahlung bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden?

Sollten Sie eine unvorhergesehene Änderung Ihres Verbrauchs erwarten, können wir Ihre monatlichen Teilbetragszahlungen erhöhen, um einer Nachzahlung entgegenzuwirken.

Als TIWAG-Kundin oder TIWAG-Kunde profitieren Sie unter anderem von einem umfassenden Energieberatungsangebot und zahlreichen Stromspartipps.

Teilbetragszahlungen

Wofür leiste ich monatliche Teilbetragszahlungen?

Die monatlichen Teilbetragszahlungen können als Vorauszahlung für die nächste Jahresverbrauchsabrechnung betrachtet werden. Die Teilbetragszahlungen werden mit dem Gesamtbetrag der Jahresverbrauchsabrechnung gegengerechnet. Die Differenz ergibt dann entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

Durch die monatlichen Teilzahlungen soll eine hohe Einmalzahlung am Ende der Abrechnungsperiode vermieden werden.

Wie werden meine monatlichen Teilbetragszahlungen berechnet?

Die Höhe Ihres monatlichen Teilbetrags orientiert sich am Stromverbrauch des zuletzt abgerechneten Zeitraums.

Bei einer Nachzahlung werden die Teilbetragszahlungen dementsprechend erhöht. Umgekehrt werden diese bei einem Guthaben reduziert.

Liegt noch kein tatsächlicher Jahresverbrauch vor, wird der Teilbetrag anhand von Erfahrungswerten (Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, Kühl- oder Heizanlagenart) vorgeschrieben.

Warum wird die erste Teilbetragszahlung auf meiner Jahresverbrauchsabrechnung mitverrechnet?

Die Fälligkeit der Jahresabrechnung und jene des ersten Teilbetrages fällt fast immer auf denselben Tag. Deshalb wird die erste Teilbetragszahlung gleich auf der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Das erspart Ihnen zusätzlichen Aufwand und eventuelle Bankgebühren, sollten Sie beispielsweise mit Erlagschein zahlen.

Wann sind die monatlichen Teilbetragszahlungen fällig?

Die Teilbetragszahlungen sind immer zum 5. jeden Monats fällig. Sollte der 5. eines Monats auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, wird die Fälligkeit auf den nächsten Bankarbeitstag in die Zukunft verschoben.

Kann ich die Höhe der Teilbetragszahlungen ändern?

Die monatlichen Teilbetragszahlungen können jederzeit individuell geändert werden. Gerne können Sie Ihre monatlichen Teilbeträge auch selbst im Kundenportal ändern:

Ich bekomme monatliche Abrechnungen. Muss ich trotzdem einen monatlichen Teilbetrag zahlen?

Bei einer Monatsabrechnung wird immer der tatsächliche Verbrauch pro Monat in Rechnung gestellt. Es müssen daher keine monatlichen Teilbeträge im Vorhinein eingezahlt werden.

Zählerstand und Ablesung

Wie wird der abgerechnete Verbrauch ermittelt?

Die Verbrauchswerte werden zur Rechnungserstellung vom lokalen/örtlichen Netzbetreiber an den Energielieferanten übermittelt.

Sollte in Ihrer Anlage ein Smart Meter oder ein Zähler mit integrierter SIM-Karte für eine Datenfernübertragung verbaut sein, können die Verbrauchswerte automatisch vom Netzbetreiber abgelesen werden.

Treten Kommunikationsprobleme zwischen Smart Meter und Netzbetreiber auf, können rechnerisch ermittelte Zählerstände zur Abrechnung herangezogen werden.

Bei Non-Smart-Metern kann der Netzbetreiber den Zähler selbst ablesen, Sie als Kundin/Kunde können den Zählerstand bekannt geben oder der Zählerstand wird vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelt.

Der rechnerisch ermittelte Zählerstand stimmt nicht mit dem tatsächlichen Stand überein. Was kann ich tun?

Sollten Sie eine Abrechnung mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand erhalten, welcher mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht übereinstimmt, geben Sie bitte uns oder Ihrem Netzbetreiber den korrekten Zählerstand bekannt. Ihre Rechnung wird anschließend korrigiert.

Kann der Termin der jährlichen Ablesung und Abrechnung verschoben werden?

Leider kann der Termin für die jährliche Zählerablesung und der darauffolgenden Jahrverbrauchsabrechnung nicht geändert werden. Die Einteilung hierfür erfolgt durch den Netzbetreiber.

Sollte in Ihrer Verbrauchsstelle ein Smart Meter verbaut sein, besteht die Möglichkeit, die Verbrauchsabrechnung monatlich zu erhalten.

Kann ich meinen Zählerstand auch selbst bekannt geben?

Sie können Ihren Zählerstand jederzeit bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber bekanntgeben.

Ist in Ihrer Anlage ein Smart Meter verbaut, werden die Verbrauchsdaten automatisch übermittelt.

Mahnungen und Ratenvereinbarungen

Warum habe ich eine Mahnung erhalten?

Rechnungen und monatliche Teilbetragszahlungen werden zu einem bestimmten Termin, welcher auf der Rechnung ersichtlich ist, fällig. Wird dieser Termin versäumt, senden wir Ihnen eine Zahlungserinnerung über den ausstehenden Betrag. Sollte anschließend immer noch ein Betrag offen sein, wird von unserer Seite gemahnt. Für eine Mahnung fallen die vertraglich vereinbarten Mahnkosten an.

Wieso habe ich trotz vollständiger Zahlung eine Mahnung erhalten?

Es ist möglich, dass sich Ihre Zahlung und der Versand der Mahnung zeitlich überschnitten haben.

Kann ich meine Stromabrechnung in Raten begleichen?

Falls die Notwendigkeit besteht, können wir Ihnen zur Begleichung Ihrer offenen Rechnung auch gerne eine Bezahlung in Raten anbieten. Damit Ihr individueller Ratenplan erstellt werden kann, bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Service Center unter Angabe Ihrer Kunden- und/oder Vertragskontonummer.

Wo finde ich meine Kundendaten?

Ihre Kundendaten finden Sie auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen.

 Nach erfolgreicher Registrierung, finden Sie alle Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag auch im TIWAG-Kundenportal:

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Gerne können Sie Ihre Daten im TIWAG-Kundenportal aktualisieren oder uns die Änderung schriftlich unter Angabe Ihrer Kunden- und/oder Vertragskontonummer per E-Mail an sc@tiwag.at mitteilen. Sollte sich Ihr Nachname aufgrund einer Heirat o.ä. geändert haben, bitten wir um zusätzliche Übermittlung eines entsprechenden Nachweisdokuments.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, können Sie diese bequem online in unserem Kundenportal aktualisieren. Alternativ können Sie  uns Ihre neue Bankverbindung auch schriftlich unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer per E-Mail an sc@tiwag.at bekanntgeben.

Wie sicher sind meine persönlichen Daten?

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch TIWAG finden Sie in unserem Informationsblatt Datenschutz.  Auf Anfrage senden wir Ihnen das Informationsblatt gerne zu.

Was ist eine Zählpunktbezeichnung und wo finde ich diese?

Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die österreichweit eine eindeutige Zuordnung des Stromanschlusses ermöglicht.

 Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen. Alternativ kann Ihnen Ihr örtlicher Netzbetreiber die Zählpunktbezeichnung unter Angabe Ihrer Zählernummer mitteilen.

 Die 33-stellige Zählpunktnummer beginnt mit "AT00 …" und ist leider nicht auf Ihrem Stromzähler zu finden.

Beziehe ich als TIWAG Kunde Strom aus erneuerbaren Energieträgern?

Wir versorgen unsere Kundinnen und Kunden mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen.

Wo finde ich die allgemeinen Lieferbedingungen?

Unsere allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) sind Bestandteil der Vertragsunterlagen. Sie finden diese auch auf unserer Website unter:

Wie funktioniert das TIWAG-Kundenportal und wie kann ich es nutzen?

Wo finde ich das TIWAG-Kundenportal?

Unser Kundenportal finden Sie auf unserer Website:

Welche Vorteile bietet die Nutzung des TIWAG-Kundenportals?

Bei der Anmeldung im Kundenportal profitieren Sie u.a. von folgenden Vorteilen:

  • Online Vertragsabschluss aller Produkte inklusive Online-Bonus
  • Online Rechnungsversand und Rechnungseinsicht
  • Online Zahlungsverkehr mit SEPA-Lastschrift Mandat
  • Online Kommunikation per E-Mail oder Kontaktformular
  • Stammdaten einfach und unkompliziert selbst ändern
  • Monatliche Teilbeträge selbst anpassen
  • Exklusive Vorteile und Gutscheine durch die TIWAG Vorteilswelt

Wie kann ich mich im TIWAG-Kundenportal anmelden?

Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde sind, können Sie sich mit Ihrer Kunden- und Vertragskontonummer in unserem Kundenportal registrieren.

Neukunden können sich über das Feld "Jetzt Kunde werden" mit Ihren Daten anmelden.

Fallen für die Nutzung des TIWAG-Kundenportals Kosten an?

Die Nutzung des Kundenportals ist für unsere Kundinnen und Kunden kostenfrei

Welche Funktionen stehen mir im TIWAG-Kundenportal zur Verfügung?

In unserem Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, diverse Änderungen selbst durchzuführen und Ihren Stromliefervertrag selbstständig zu verwalten. Hier sind einige Beispiele zu den Funktionen unseres Kundenportals:

  •  Produktwechsel
  •  Stammdatenänderungen
  •  Änderung der Bankverbindung
  •  Monatliche Teilbeträge anpassen
  •  Rechnungseinstellungen ändern
  •  Einsicht in Rechnungen
  •  Verbrauchsübersicht
  • Aktivierung der Online-Kommunikation

Ich kann mich im TIWAG-Kundenportal aufgrund Wartungsarbeiten nicht anmelden. Was kann ich tun?

Finden tatsächlich Wartungsarbeiten statt, wird eingeblendet, wie lange das TIWAG-Kundenportal nicht zur Verfügung steht.

Manchmal kann eine veraltete Browsersession der Grund für vermeintliche Wartungsarbeiten sein. Probieren Sie in diesem Fall eine Aktualisierung der Session mittels der Tastenkombination STRG+F5.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?

Sie können Ihr Passwort über die Funktion "Passwort vergessen" zurücksetzen lassen.

Kann ich meinen Benutzernamen ändern?

Der Benutzername für das TIWAG-Kundenportal kann leider nicht geändert werden. Kontaktieren Sie uns am besten telefonisch unter 0800 818 819 und wir finden eine gemeinsame Lösung.

Meine Verbrauchsdaten sind nicht vollständig. Was kann ich tun?

Es kann sein, dass die Verbrauchsdaten, welche der örtliche Netzbetreiber zur Verfügung stellt, nicht immer am aktuellen Stand sind. Wir bitten um Verständnis, dass die Übertragung der Daten oftmals mehr Zeit in Anspruch nimmt und das Verbrauchsverhalten nicht live eingesehen werden kann.

Ich würde gerne alle Rechnungen und Dokumente von TIWAG online erhalten. Ist das möglich?

Sie können im TIWAG-Kundenportal die Funktion "Online-Kommunikation" aktivieren. Die Kommunikation erfolgt im Anschluss ausschließlich papierlos und sie erhalten einen einmaligen Bonus in der Höhe von 20 Euro.