An- und Abmeldung

Wie kann ich meinen Stromanschluss bei TIWAG anmelden?

Sie können Ihren Stromanschluss unter Angabe Ihrer Zählpunktbezeichnung, dem Zählerstand vom Tag der Wohnungsübernahme (entfällt bei Smart Meter) sowie Ihren persönlichen Daten anmelden.

Zählpunktbezeichnung? Wo finde ich diese?

Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Stromanschlusses ermöglicht.

Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen. Im Falle eines Neuanschlusses erhalten Sie Ihre Zählpunktbezeichnung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber.

Die 33-stellige Zählpunktnummer beginnt mit "AT00 …". Sie ist leider nicht auf Ihrem Stromzähler zu finden.

Welche Vorteile habe ich als TIWAG Kunde?

Als TIWAG Kunde profitieren Sie von nachhaltiger Energieversorgung, Vor-Ort-Services, einem zuverlässigen Partner und einem umfangreichen Dienstleistungsangebot.

Wir beliefern unsere Kundinnen und Kunden mit zertifiziertem Ökostrom aus erneuerbaren Energien und schöpfen aus der größten heimischen Energiequelle: der Tiroler Wasserkraft.

Als wichtiger Treiber der ökologischen Energiewende unterstützen wir die Stromversorgung aus Photovoltaik und fördern den Ausbau der E-Mobilität.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner vor Ort und unser Angebot bietet neben den zahlreichen Onlineservices eine exzellente Energieberatung zu Förderangeboten und sparsamer Energienutzung.

Außerdem tragen Sie als TIWAG Kundin oder TIWAG Kunde zur Wertschöpfung der regionalen Wirtschaft in Tirol bei und sind mitverantwortlich, auch in Zukunft zahlreiche Arbeitsplätze in der Region sicherzustellen.

Ist die Stromanmeldung bei TIWAG kostenpflichtig?

Die Anmeldung Ihres Stromanschlusses ist kostenfrei.

Wie kann ich meine Anlage wieder abmelden?

Unter Angabe Ihrer Kunden- oder Vertragskontonummer sowie Ihrer Zählernummer können Sie Ihr Anlage abmelden. Vergessen Sie nicht, den Stromanschluss nach Ihrem Auszug abzumelden und den betreffenden Vertrag über die Lieferung von elektrischer Energie bei uns zu kündigen. Andernfalls könnte dies unter Umständen zu Mehrkosten führen.

Lieferantenwechsel

Lieferantenwechsel zur TIWAG beauftragen?

Unter Angabe der Zählpunktbezeichnung und Ihrer persönlichen Daten können Sie unter dem unten angeführten Link den Lieferantenwechsel zur TIWAG beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Lieferantenwechsel aufgrund österreichweit geltenden Vorgaben lediglich unter Einhaltung gewisser Fristen in die Zukunft möglich ist, zudem hängt der tatsächliche Wechselstichtag von einer etwaig vorhandenen Vertragsbindung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten ab.

Kann ich meine Anlage auf einen neuen Vertragspartner ummelden?

Es besteht die Möglichkeit, einen Stromanschluss auf einen neuen Vertragspartner umzumelden. Für eine Ummeldung des Stromanschlusses benötigen wir die aktuellen Zählerdaten und persönliche Informationen (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten) der neuen Vertragspartnerin oder des neuen Vertragspartners zum Stichtag der Ummeldung.

Wird bei einer Ummeldung oder einem Lieferantenwechsel die Stromversorgung unterbrochen?

Bei einer Ummeldung auf eine neue Vertragspartnerin bzw. einen neuen Vertragspartner oder bei einem Lieferantenwechsel bleibt die Stromversorgung durchgehend aufrecht.

Wer kann die Ummeldung bekannt geben?

Die Ummeldung eines Stromanschlusses kann sowohl von der alten als auch von der neuen Vertragspartnerin / dem Vertragspartner, der Vermieterin / dem Vermieter oder der Eigentümerin / dem Eigentümer bekannt gegeben werden.

Werde ich bei einem Lieferantenwechsel über den Zeitpunkt des Lieferbeginns informiert?

Bei einem bevorstehenden Lieferantenwechsel informieren wir Sie ca. zwei Wochen vor Lieferbeginn mit einem gesonderten Schreiben per Post.

Der tatsächliche Lieferbeginn ist abhängig von einer etwaigen Vertragsbindung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten bzw. von österreichweit einheitlichen Wechselfristen.

Wird für die Abwicklung des Lieferantenwechsels der Zählerstand benötigt?

Für die Abwicklung eines Lieferantenwechsels benötigt der Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand zum tatsächlichen Wechselstichtag. Es besteht die Möglichkeit , dass Sie den Zählerstand fünf Tage vor bzw. nach dem Wechselstichtag ablesen und beim Netzbetreiber bekannt geben. Ansonsten wird der Zählerstand entweder rechnerisch ermittelt oder vom Netzbetreiber selbst abgelesen.

Rechnung und Bezahlung

Rechnungserklärung

Was wird auf meiner Abrechnung verrechnet?

Die Stromrechnung setzt sich in der Regel aus den von uns verrechneten Energiepreisen, aus den von Ihrem lokalen Netzbetreiber verrechneten Netzkosten sowie gesetzlichen Abgaben, Steuern und Gebühren zusammen.

Je nach Vertragssituation besteht auch die Möglichkeit, dass lediglich die Energiekomponente von TIWAG verrechnet wird. In diesem Fall stellt Ihnen Ihr lokaler Netzbetreiber eine gesonderte Rechnung über die Netzkosten sowie über die gesetzlichen Abgaben, Steuern und Gebühren.

Wie setzt sich der Gesamtbetrag auf meiner Rechnung zusammen?

Im Falle einer gemeinsamen Rechnungslegung werden zur Ermittlung des Gesamtbetrags Energie- und Netzkosten bzw. die gesetzlichen Abgaben, Steuern und Gebühren summiert. Anschließend werden die monatlich bezahlten Teilbeträge in Abzug gebracht und der Differenzbetrag ermittelt.

Wieso habe ich eine Gutschrift erhalten bzw. muss eine Nachzahlung leisten?

Übersteigt der Gesamtbetrag die Summe der monatlich geleisteten Teilbeträge resultiert daraus eine Nachzahlung. Im gegenteiligen Fall erhalten Sie ein Guthaben.

Kann ich meine Rechnung elektronisch erhalten?

Alle Rechnungen sind auch online abrufbar.

Was kann ich tun, um eine hohe Nachzahlung bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden?

Sollten Sie eine unvorhergesehene Änderung Ihres Verbrauchs erwarten, können wir Ihre monatlichen Teilbetragszahlungen erhöhen, um einer Nachzahlung entgegenzuwirken.

Als Kundin oder Kunde der TIWAG profitieren Sie unter anderem von einem umfassenden Energieberatungsangebot und zahlreichen Stromspartipps.

Teilbetragszahlungen

Wofür leiste ich monatliche Teilbetragszahlungen?

Die monatlichen Teilbetragszahlungen können als Vorauszahlung für die nächste Jahresverbrauchsabrechnung betrachtet werden. Die Teilbetragszahlungen werden mit dem Gesamtbetrag der Jahresverbrauchsabrechnung gegengerechnet. Die Differenz ergibt dann entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
Durch die monatlichen Teilzahlungen werden Sie vor einer hohen Einmalzahlung am Ende der Abrechnungsperiode bewahrt.

Wie werden meine monatlichen Teilbetragszahlungen berechnet?

Die Höhe Ihres monatlichen Teilbetrages orientiert sich am Stromverbrauch des zuletzt abgerechneten Zeitraumes.

Bei einer Nachzahlung werden die Teilbetragszahlungen dementsprechend erhöht. Umgekehrt werden diese bei einem Guthaben reduziert.

Liegt noch kein tatsächlicher Jahresverbrauch vor, wird der Teilbetrag anhand von Erfahrungswerten (Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, Kühl- oder Heizanlagenart) vorgeschrieben.

Warum wird die erste Teilbetragszahlung auf meiner Jahresverbrauchsabrechnung mitverrechnet?

Die Fälligkeit der Jahresabrechnung und jene des ersten Teilbetrages fällt fast immer auf denselben Tag. Deshalb wird die erste Teilbetragszahlung gleich auf der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Das erspart Ihnen zusätzlichen Aufwand und eventuelle Bankgebühren, sollten Sie beispielsweise mit Erlagschein zahlen.

Wann muss ich die monatlichen Teilbetragszahlungen einzahlen?

Die Teilbetragszahlungen sind immer am 5. jedes Monats fällig. Sollte der 5. eines Monats auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, wird die Fälligkeit auf den nächsten Bankarbeitstag in die Zukunft verschoben.

Kann ich die Höhe der Teilbetragszahlungen ändern?

Die monatlichen Teilbetragszahlungen können jederzeit individuell geändert werden. Gerne können Sie Ihre monatlichen Teilbeträge auch selbstständig in unserem Kundenportal ändern.

Zählerstand und Ablesung

Warum wurde mein Zählerstand rechnerisch ermittelt?

Verbrauchsdaten, welche wir zur Abrechnung benötigen, erhalten wir von Ihrem Netzbetreiber. Dieser hat die Möglichkeit den in der betreffenden Abrechnungsperiode angefallenen Verbrauch auf drei Arten zu ermitteln. Der Netzbetreiber kann den Zähler selbst ablesen, Sie als Kunde können den Zählerstand bekannt geben, oder der Zählerstand wir vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelt.

Damit eine korrekte Abrechnung sichergestellt werden kann bitten wir Sie, Ihrem Netzbetreiber jährlich den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Normalerweise werden Sie von Ihrem Netzbetreiber dahingehend jedes Jahr erinnert. Weiters benötigt der Netzbetreiber auch bei einer etwaigen An- bzw. Abmeldung und bei einem Lieferantenwechsel den Zählerstand.

Sollte in Ihrer Anlage ein Smart Meter oder ein Zähler mit integrierter SIM-Karte für eine Datenfernübertragung verbaut sein, kann dieser automatisch vom Netzbetreiber abgelesen werden.

Der rechnerisch ermittelte Zählerstand stimmt nicht mit dem tatsächlichen Stand überein. Was kann ich tun?

Sollten Sie eine Abrechnung mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand erhalten, welcher mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht übereinstimmt, geben Sie bitte uns oder Ihrem Netzbetreiber den korrekten Zählerstand bekannt. Ihre Rechnung wird anschließend korrigiert.

Zählpunktbezeichnung? Wo finde ich diese?

Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Stromanschlusses ermöglicht.

Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen. Im Falle eines Neuanschlusses erhalten Sie Ihre Zählpunktbezeichnung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber.

Die 33-stellige Zählpunktnummer beginnt mit "AT00 …". Sie ist leider nicht auf Ihrem Stromzähler zu finden.

Kann der Termin der jährlichen Ablesung und Abrechnung verschoben werden?

Leider kann der Termin für die jährliche Zählerablesung und der darauffolgenden Jahrverbrauchsabrechnung nicht geändert werden. Die Einteilung hierfür erfolgt durch den Netzbetreiber.

Kann ich meinen Zählerstand auch selbst bekannt geben?

Sie können Ihren Zählerstand jederzeit bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber bekanntgeben.

Befindet sich Ihre Verbrauchsstelle im Netzgebiet der TINETZ-Tiroler Netze GmbH, können Sie Ihren Zählerstand auch online über unser Kundenportal bekanntgeben.

Mahnungen und Ratenvereinbarungen

Warum habe ich eine Mahnung erhalten?

Rechnungen und monatliche Teilbetragszahlungen werden zu einem bestimmten Termin, welcher auf der Rechnung ersichtlich ist, fällig. Wird dieser Termin versäumt, senden wir Ihnen eine Zahlungserinnerung über den ausstehenden Betrag zu. Sollte anschließend immer noch ein Betrag offen sein, wird von unserer Seite gemahnt. Für eine Mahnung fallen die vertraglich vereinbarten Mahnkosten an.

Wieso habe ich trotz vollständiger Zahlung eine Mahnung erhalten?

Es ist möglich, dass sich Ihre Zahlung und der Versand der Mahnung zeitlich überschnitten haben.

Kann ich meine Stromabrechnung in Raten begleichen?

Falls die Notwendigkeit besteht, können wir Ihnen zur Begleichung Ihrer offenen Rechnung auch gerne eine Bezahlung in Raten anbieten. Damit Ihr individueller Ratenplan erstellt werden kann, bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Service Center unter Angabe Ihrer Kunden- und/oder Vertragskontonummer.

Vertrag und persönliche Daten

Wie komme ich an meine Kundendaten?

Ihre Kundendaten finden Sie auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen.

Nach erfolgreicher Registrierung, finden Sie alle Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag auch in unserem Kundenportal

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Gerne können Sie Ihre Daten im Kundenportal der TIWAG aktualisieren oder uns die Änderung schriftlich unter Angabe Ihrer Kunden- und/oder Vertragskontonummer per E-Mail an sc@tiwag.at mitteilen. Sollte sich Ihr Nachname aufgrund einer Heirat o.ä. geändert haben, bitten wir um zusätzliche Übermittlung eines entsprechenden Nachweisdokuments.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Sie können uns Ihre neue Bankverbindung auch schriftlich unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer per E-Mail an sc@tiwag.at bekanntgeben.

Wie sicher sind meine persönlichen Daten?

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die TIWAG finden Sie in unserem Informationsblatt Datenschutz.  Auf Anfrage senden wir Ihnen das Informationsblatt gerne zu.

Zählpunktbezeichnung? Wo finde ich diese?

Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Stromanschlusses ermöglicht.

Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen. Im Falle eines Neuanschlusses erhalten Sie Ihre Zählpunktbezeichnung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber.

Die 33-stellige Zählpunktnummer beginnt mit "AT00 …". Sie ist leider nicht auf Ihrem Stromzähler zu finden.

Beziehe ich als TIWAG Kunde Strom aus erneuerbaren Energieträgern?

Wir versorgen unsere Kundinnen und Kunden mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen.

Wo finde ich die allgemeinen Lieferbedingungen?

Unsere allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) sind Bestandteil der Vertragsunterlagen. Sie finden diese auch auf unserer Website unter:

Kundenportal

Erklärvideo Kundenportal

Wo finde ich das TIWAG Kundenportal?

Unser Kundenportal finden Sie auf unserer Website:

Welche Vorteile bietet das Kundenportal?

Bei der Anmeldung im Kundenportal profitieren Sie u.a. von folgenden Vorteilen:

  • Online Vertragsabschluss aller Produkte inklusive unserer günstigen und beliebten Onlineprodukte
  • Online Rechnungsversand
  • Online Zahlungsverkehr mit SEPA-Lastschrift Mandat
  • Online Kommunikation per E-Mail oder Kontaktformular
  • Stammdaten einfach und unkompliziert selbst ändern
  • Exklusive Vorteile und Gutscheine durch die TIWAG Vorteilswelt

Wie kann ich mich im Kundenportal anmelden?

Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde sind, können Sie sich mit Ihrer Kunden- und Vertragskontonummer in unserem Kundenportal registrieren.

Neukunden können sich über das Feld "Jetzt Kunde werden" mit Ihren Daten anmelden.

Fallen für die Nutzung des Kundenportals Kosten an?

Die Anmeldung oder Nutzung des Kundenportals ist für unsere Kundinnen und Kunden kostenfrei.

Welche Funktionen stehen mir im Kundenportal zur Verfügung?

In unserem Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, diverse Änderungen selbst durchzuführen und Ihren Stromliefervertrag selbstständig zu verwalten. Hier sind einige Beispiele zu den Funktionen unseres Kundenportals:

  •  Produktwechsel
  •  Stammdatenänderungen
  •  Änderung der Bankverbindung
  •  Monatliche Teilbeträge anpassen
  •  Rechnungseinstellungen ändern
  •  Einsicht in Rechnungen
  •  Verbrauchsübersicht