ALB
Version 14
a) Änderung in Punkt 1.3. ALB (Vertragsgegenstand)
Inhalt der Änderung: Definition des Begriffs „Kleinunternehmer“.
Anlass der Änderung: Umsetzung der Änderung von § 80 ElWOG 2010 (BGBl. I Nr. 7/2022); Verbesserung der Textverständlichkeit ohne Änderung der Rechte und Pflichten des Kunden.
b) Änderung in Punkt 7. ALB (Entgeltanpassung)
Inhalt der Änderung: Die Regelungen zur Vorgangsweise und Information bei der Entgeltanpassung, zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entgeltanpassung sowie zur Möglichkeit des Kunden, den Liefervertrag kostenfrei aus Anlass der Entgeltanpassung zu kündigen, werden entsprechend den Vorgaben des geänderten § 80 ElWOG 2010 angepasst.
Wichtiger Hinweis: Die Systematik der einmal jährlich mit Wirkung zum 01. Juni erfolgenden Anpassung des Arbeitspreises in Abhängigkeit der Entwicklung des gewichteten Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) und des Grundpreises entsprechend dem Verbraucherpreis-Index 2015 (VPI 2015) ändert sich nicht. Die Regelung zur Ermittlung der Ausgangswerte für den Arbeitspreis und den Grundpreis wird sprachlich angepasst und vereinfacht, ohne dass sich daraus eine inhaltliche Änderung für die Ermittlung der Ausgangswerte ergibt.
Die detaillierten Informationen zu Methodik, Anlass und Umfang der Preisanpassung sowie zu den Informationspflichten von TIWAG, dem Beendigungsrecht des Kunden aus Anlass einer Entgeltanpassung und den Folgen der Beendigung entnehmen Sie bitte Punkt 7. Entgeltanpassung der beiliegenden ALB.
Anlass der Änderung: Umsetzung der Änderung von § 80 ElWOG 2010 (BGBl. I Nr. 7/2022); Verbesserung der Textverständlichkeit ohne Änderung der Rechte und Pflichten des Kunden.
c) Änderung in Punkt 8. ALB (Abrechnung, Verbrauchs- und Stromkosteninformation)
Inhalt der Änderung: Einführung der Regelungen zur Ratenzahlung einer aus einer Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung in Punkt 8.6. ALB und Einführung einer Regelung zur Anpassung der Teilbeträge bei Änderungen des Lieferentgelts während eines Abrechnungszeitraums in Punkt 8.3. ALB.
Anlass der Änderung: Umsetzung der Bestimmungen von § 82 Abs 2a ElWOG 2010 (BGBl. I Nr. 7/2022) und der Ratenzahlungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 180/2022); Umsetzung der Änderung von § 80 ElWOG 2010 (BGBl. I Nr. 7/2022).
d) Änderung in Punkt 11. ALB (Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB))
Inhalt der Änderung: Die Regelungen zur Vorgangsweise und Information bei der Änderung der ALB, zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderung sowie zur Möglichkeit des Kunden, den Liefervertrag kostenfrei aus Anlass der ALB-Änderung zu kündigen, werden entsprechend den Vorgaben des geänderten § 80 ElWOG 2010 angepasst.
Anlass der Änderung: Umsetzung der Änderung von § 80 ElWOG 2010 (BGBl. I Nr. 7/2022).
e) Sonstige Änderungen:
Inhalt der Änderung: Weiters wurden die Punkte 1. Vertragsgegenstand, 4. Aussetzung oder Einschränkung der Lieferung, 5. Messung, 6. Lieferentgelt, Produktvoraussetzungen, 9. Vorauszahlung, Sicherheitsleistung, 10. Zahlungen des Kunden, Zahlungsverzug, 12. Vorzeitige Auflösung des Liefervertrags, 13. Haftung und Schadenersatz, 14. Formvorschriften, Adressänderung, Beschwerden, Unwirksamkeitsklausel, Gerichtsstand, 15. Rücktrittsrechte für Konsumenten und 16. Grundversorgung ohne damit einhergehende Änderung der Rechte und Pflichten des Kunden sprachlich angepasst.
Anlass der Änderung: Verbesserung der Textverständlichkeit.