Sichern Sie sich bis zu 1.000 Euro Investitionszuschuss für die Anschaffung eines Photovoltaik-Batteriespeichers.
TIWAG unterstützt ihre Privat- und Geschäftskundinnen und -kunden bei der Anschaffung eines Batteriespeichers für Photovoltaik-Anlagen in Form eines einmaligen Investitionszuschusses pro angefangener kWh (Kilowattstunde):
*Der Investitionszuschuss wird monatlich auf der Abrechnung
von TIWAG-smart flex berücksichtigt.
TIWAG-Kundinnen und -Kunden mit einem Batteriespeicher profitieren von:
Voraussetzungen für den Erhalt der TIWAG-Batteriespeicher-Förderung sind:
Für die TIWAG-Batteriespeicher-Förderung steht ein begrenztes Förderbudget zur Verfügung. Dieses wird den TIWAG-Kundinnen und -Kunden für nachhaltige Investitionen in einen Batteriespeicher bereitgestellt.
Sobald das Budget vollständig ausgeschöpft ist und keine Förderbeantragung mehr möglich ist, wird an dieser Stelle darauf hingewiesen.
Wichtiger Hinweis: Damit Sie TIWAG-smart flex nutzen können ist es erforderlich, dass Sie ein dynamisches TIWAG-Stromprodukt (flex privat oder flex business) beziehen.
Warum ist die Batteriespeicher-Förderung an das Produkt TIWAG-smart flex gebunden?
Die größte Wirkung entsteht nicht durch die Förderung allein, sondern durch die Kombination des Batteriespeichers mit TIWAG-flex privat/TIWAG-flex business sowie TIWAG-smart flex. Bei TIWAG-flex privat/TIWAG-flex business orientiert sich der Energiepreis an den Börsenpreisen und schwankt im Tagesverlauf. Dadurch entstehen Stunden mit sehr günstigen und teils auch höheren Preisen. TIWAG-smart flex verschiebt den Verbrauch automatisch in die günstigen Zeitfenster. Mit TIWAG-smart flex kann der Speicher somit zusätzlich auf Marktpreise reagieren. Da sich der Energiepreis hier laufend am Markt bildet, hängt das tatsächliche Ergebnis von der jeweiligen Marktpreisentwicklung ab.
Zusätzlicher Vorteil für Förderkundinnen und Förderkunden: Das zweite Jahr von TIWAG-smart flex ist im Rahmen der Batteriespeicher-Förderung kostenlos. Regulär kostet TIWAG-smart flex ab dem zweiten Nutzungsjahr 4,80 Euro pro Monat.
Muss ich mein bestehendes Produkt wechseln, um die Batteriespeicher-Förderung zu bekommen?
Ja. Die Förderung setzt ein Produkt voraus, bei dem sich der Energiepreis an den Börsenpreisen orientiert (TIWAG-flex privat/TIWAG-flex business), da nur dort die automatische Verschiebung in günstige Zeitfenster durch TIWAG-smart flex sinnvoll ist. KundInnen mit Fixpreisprodukten (z. B. TIWAG-comfort privat, TIWAG-dual fix privat) müssten für die Förderung in ein passendes TIWAG-flex-Produkt wechseln.
Wie erfolgt die Auszahlung der Batteriespeicher-Förderung?
Die Auszahlung der Batteriespeicher-Förderung erfolgt monatlich als Gutschrift über einen Zeitraum von zwei Jahren (Förderzeitraum).
Was passiert, wenn ich TIWAG-smart flex während des Förderzeitraums kündige?
Da die Förderung an die Nutzung von TIWAG-smart flex gekoppelt ist, muss TIWAG-smart flex während des Förderzeitraums aktiv bleiben. Ein Wechsel in ein Fixpreisprodukt ist jederzeit möglich ist. Da die monatliche Auszahlung der Förderung von insgesamt bis zu 1.000 EUR über 2 Jahre an TIWAG-smart flex gebunden ist, wird mit dem Wechsel in ein Fixpreis-Produkt die weitere Auszahlung beendet.
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