Die Zukunft fährt elektrisch. Hier finden Sie unsere Mobilitätsförderungen im Überblick.
Förderung einspuriger e-fahrzeuge
TIWAG-Mobilitätsbonus für LAdeinfrastruktur
TIWAG unterstützt ihre KundInnen bei der Anschaffung von einspurigen E-Fahrzeugen. Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse L1e ( vergleichbar mit einem Moped mit 50 ccm Hubraum) sowie L3e (E-Leichtmotorrad und E-Motorrad mit amtlicher Straßenzulassung und Anmeldung) mit einem einmaligen Investitionszuschuss von 1.000 Euro inkl. USt bis 30. Juni 2026.
Voraussetzungen für die Förderung:
Wichtiger Hinweis: Nicht gefördert werden Fahrzeuge der Klasse L1-eA (Fahrrad mit Antriebssystem) sowie Gebrauchtfahrzeuge.
Beim Kauf einer Wallbox oder eines mobilen Ladekabels von TIWAG fördern wir die Investition unserer Kunden in Form eines Investitionszuschusses. Dieser TIWAG-Mobilitätsbonus beträgt einmalig 500 Euro inkl. USt und wird über zwei Jahre verteilt auf der TIWAG-Stromrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung ist ein TIWAG-Stromliefervertrag sowie die Zustimmung zur Online-Kommunikation im TIWAG-Kundenportal.
Hinweis: Den TIWAG-Mobilitätsbonus erhalten Sie automatisch beim Kauf eines förderfähigen Ladeinfrastruktur-Produkts von TIWAG unter Angabe der TIWAG-Kundennummer.
Weitere Informationen zu unserem Ladesysteme-Produktangebot:
Für alle E-Autofahrer und -Autofahrerinnen: Ihr Beitrag zur Mobilitätswende lohnt sich!
Hinweis: Die Beantragung sowie die Abwicklung der ePrämie erfolgt direkt über unsere Partnerfirma ePuls.
HINWEIS: Die Fördermittel für das Förderprogramm "E-Mobilität für Private 2025" sind ausgeschöpft. Derzeit ist keine KPC-Förderung abrufbar.