Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurde im Dezember 2025 finalisiert und bringt für österreichische Gemeinden wesentlichen Neuerungen - vor allem zur Förderung der lokalen Energiewende sowie zur sozialen Absicherung. 
Soziale Verantwortung bei Eigenstrom

Gemeinden, die eigene PV-Anlagen zur gemeinsamen Energienutzung betreiben, sind künftig verpflichtet, 10 % der erzeugten Strommenge schutzbedürftigen Haushalten oder sozialen Einrichtungen bereitzustellen. Preisgestaltung und Konditionen können von der Gemeinde festgelegt werden.

Stärkung von Energiegemeinschaften

Das ElWG fördert Modelle wie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) weiter. Gemeinden können Strom gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Betrieben noch einfacher erzeugen, speichern und - auch österreichweit - teilen. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und erhöht die lokale Unabhängigkeit.

Erleichterte Direktleitungen

Die Rahmenbedingungen für Direktleitungen wurden verbessert. Die verpflichtende Netzanbindung wird gelockert, wodurch Strom aus gemeindeeigenen Erzeugungsanlagen einfacher und direkt zu kommunalen Gebäuden geleitet werden kann - ohne das öffentliche Netz umfassend zu beanspruchen.

Mehr Transparenz beim Netzanschluss

Klare Regelungen zu Kosten und Fristen beim Netzanschluss sowie neue Möglichkeiten eines flexiblen Netzzugangs schaffen zusätzliche Planungssicherheit. Netzbetreiber sind zudem verpflichtet, relevante Netzdaten transparenter bereitzustellen - ein wichtiger Vorteil für die Umsetzung kommunaler Energieprojekte.

Bundesweiter Sozialtarif

Ein neuer bundesweiter Sozialtarif (ca. 6 Cent/kWh netto) entlastet einkommensschwache Haushalte direkt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Energiearmut in Ihrer Gemeinde.

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