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Allgemeine Liefer-Bedingungen für Strom von TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG

Version 16 in Leichter Sprache

Hinweis: Die folgende Zusammenfassung wurde zur besseren Verständlichkeit erstellt und kann Vereinfachungen enthalten. Sie ersetzt nicht die Originalfassung der Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB). Für die rechtliche Auslegung und Verbindlichkeit ist ausschließlich die vollständige Originalfassung maßgeblich.


Diese Allgemeinen Liefer-Bedingungen
regeln die Lieferung von Strom durch die Firma
TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG an Kund*innen.
Die Abkürzung für die Firma ist TIWAG.
Die Allgemeinen Liefer-Bedingungen sind eine Vereinbarung
zwischen Ihnen und TIWAG.
Die Abkürzung ist ALB.

Sie legen in Ihrem Liefer-Vertrag den Zählpunkt
von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung fest.
Der Zählpunkt ist eine spezielle Nummer
für einen Stromanschluss.
Jeder Stromanschluss hat eine eigene Nummer.
Mit dem Zählpunkt kann man einen Haushalt
im Stromnetz genau erkennen.

TIWAG liefert Ihnen dann Strom an diesen Zählpunkt.
Sie dürfen diesen Strom für eigene Zwecke nutzen.
Das dürfen Sie, solange Ihr Liefer-Vertrag gültig ist.

Wenn Sie mit TIWAG einen Liefer-Vertrag abschließen,
gehört Ihr Zählpunkt zur Bilanz-Gruppe von TIWAG.
Das ist eine Gruppe aller Zählpunkte,
die TIWAG mit Strom beliefert.
So kann TIWAG berechnen,
wie viel Strom sie insgesamt braucht.

TIWAG kann Ihnen nur Strom liefern,
wenn Sie Zugang zum Strom-Netz haben.
Für den Zugang zum Netz brauchen Sie einen Vertrag
mit dem zuständigen Netz-Betreiber.

Dauer

Der Liefer-Vertrag kann befristet oder unbefristet sein.
Ein befristeter Vertrag hat ein fixes End-Datum.
Im Produkt- und Preis-Blatt gibt es den Teil
„Vertragsdauer und Kündigung“.
Dort steht, wie lange Ihr Vertrag gilt.

Kündigung

Sie können Ihren Vertrag kündigen.
Dafür gibt es eine Frist von 2 Wochen.
TIWAG kann den Vertrag mit einer Frist
von 8 Wochen beenden.
Das nennt man ordentliche Kündigung.

Wenn Ihr Vertrag einen festen Preis für Energie hat,
kann TIWAG erst nach der Festpreis-Zeit kündigen.
Das ist frühestens nach einem Jahr.

Haben Sie einen Vertrag mit Bindungs-Frist?

Im Produkt- und Preis-Blatt sind auch Regelungen
zur Bindungs-Frist.
Wenn Sie in Ihrem Vertrag eine Bindungs-Frist haben,
können Sie erst danach kündigen.
Das ist spätestens nach einem Jahr.
Danach gilt die Kündigungs-Zeit von 2 Wochen.

Bei Verträgen mit ständig wechselnden Energie-Preisen
darf es für Kund*innen keine Bindungs-Frist geben.

In Ihrem Liefer-Vertrag steht,
ab wann TIWAG Ihnen Strom liefert.

Es gibt Sonderfälle:

  • Sie nutzen einen neuen Zählpunkt?
    Die Lieferung beginnt, sobald der Netz-Betreiber
    den Zählpunkt anschaltet.

  • Sie übernehmen einen bestehenden Zählpunkt?
    Machen Sie mit dem Netz-Betreiber
    ein Datum für den Wechsel aus.
    Zu diesem Datum startet TIWAG die Lieferung.

  • Sie haben Ihren Strom bisher
    von einem anderen Strom-Anbieter bekommen?
    TIWAG muss die Gesetze und Fristen
    für einen Wechsel einhalten.

TIWAG liefert Ihnen den Strom
an den vereinbarten Zählpunkt.
Der Netz-Betreiber ist für die Qualität des Stroms zuständig.

In Ausnahmen kann TIWAG die Lieferung
von Strom stoppen oder beschränken.
Die Ausnahmen sind:

  • bei höherer Gewalt
    Das ist zum Beispiel eine Natur-Katastrophe.
  • wenn Behörden das fordern
  • wenn es Probleme im Strom-Netz gibt,
    die TIWAG nicht ändern kann
  • wenn der Vertrag mit dem Netz-Betreiber endet,
    oder der Netz-Betreiber die Lieferung stoppt
  • wenn Sie Ihre Strom-Rechnung nicht bezahlen,
    obwohl TIWAG Ihnen 2 Mahnungen geschickt hat
    Die Mahnungen geben Ihnen mindestens 2 Wochen Zeit,
    um die Rechnung zu bezahlen.
    In der zweiten Mahnung steht darin,
    dass TIWAG Ihren Strom abschaltet,
    wenn Sie nicht bezahlen.
    Es steht auch darin,
    wie viel die Abschaltung kosten kann.
    TIWAG schickt die letzte Mahnung
    als eingeschriebenen Brief.
    TIWAG darf den Strom in Haushalten und kleinen Firmen
    nicht vor dem Wochenende oder einem Feiertag abschalten.
  • wenn Sie keine Voraus-Zahlung
    oder Sicherheits-Leistung machen,
    obwohl Sie das müssen

Der Netz-Betreiber misst oder berechnet
Ihren Stromverbrauch.
Mit diesen Werten weiß TIWAG,
wie viel Strom Sie wahrscheinlich verbrauchen.
Dabei gelten die Regeln aus Ihrem Vertrag
mit dem Netz-Betreiber.

In Ihrem Produkt- und Preis-Blatt steht,
wie viel Sie für den Strom zahlen müssen.
Diese Kosten nennt man Liefer-Entgelt.
Das Liefer-Entgelt besteht aus 2 Teilen:

  • Energie-Preis
  • Steuern, Abgaben und Beiträge,
    die Gesetze vorschreiben

Der Energie-Preis besteht auch aus 2 Teilen:

  • Grundpreis
    Das ist ein fixer Betrag,
    den Sie regelmäßig bezahlen.

  • Arbeits-Preis
    Das ist der Preis für den Strom,
    den Sie tatsächlich verbrauchen.

Mehr Informationen zu den Preisen,
Angeboten und Bedingungen
finden Sie auf der Website: www.tiwag.at.

TIWAG kann Ihnen diese Informationen
auch kostenlos zuschicken.

Die Regeln zur Lieferung von Strom
stehen im Elektrizitäts-Wirtschafts-Gesetz.
Die Abkürzung ist ElWG.
Im Paragraf 21 sind die Regeln
zur Änderung Ihrer Strom-Kosten.
Genauere Informationen finden Sie hier:
www.ris.bka.gv.at

7.1
Die folgenden Regeln gelten für Liefer-Verträge,
die KundInnen vor dem 17. August 2026
abgeschlossen haben.

7.1.1
Welche Regeln gelten für welche Produkte?

Für diese Produkte darf TIWAG das Liefer-Entgelt ändern:
comfort privat, comfort business, Völsersee,
Grundversorgung privat, Grundversorgung business,
flex privat, flex business, float privat und float business.

Für diese Produkte darf TIWAG vom Liefer-Entgelt
nur den Grundpreis und den Aufschlag ändern:
flex privat, flex business, float privat und float business.

Der Aufschlag ist ein Teil vom Arbeits-Preis.

7.1.2
Für Haushalte und kleine Unternehmen
gelten besondere Regeln:

TIWAG darf die Preise nur
bei unbefristeten Verträgen verändern.

Eine Preis-Änderung muss fair sein.
Der Gewinn für TIWAG darf durch die Änderung
nicht viel größer werden.
Eine kleine Steigerung ist auch fair,
wenn TIWAG davor Verlust gemacht hat.

TIWAG muss den Preis senken,
wenn der Grund für einen hohen Preis
sich stark ändert oder wegfällt.
Das muss spätestens nach 6 Monaten passieren.
Wenn nach den 6 Monaten noch ein Festpreis gilt,
wird der Preis erst nach der Festpreis-Zeit niedriger.

TIWAG darf das Liefer-Entgelt erhöhen,
wenn sich sonst der Gewinn ändert.
Dafür gibt es bestimmte Fristen:

  • frühestens 6 Monate nach dem Start der Lieferung
  • frühestens 6 Monate nach der letzten Preis-Änderung
  • frühestens nach der Festpreis-Zeit

Eine Preis-Änderung darf nicht zu hoch sein.
Wenn sie zu hoch ist, wird sie verkleinert.
Das kann auch noch passieren,
wenn die Preise schon erhöht wurden.

TIWAG muss Sie über eine Preis-Änderung informieren.
Sie bekommen mindestens einen Monat
vor der Änderung eine Nachricht.
Wenn Sie in dem Monat vor der Änderung
eine Rechnung bekommen,
steht die Information auch dort.

In der Nachricht muss TIWAG erklären:

  • Was ist der Grund für die Preis-Änderung?
  • In welchen Fällen tritt die Änderung ein?
  • Wie hoch ist die Änderung?
  • Wann beginnt die Änderung?

Wenn diese Dinge nicht erklärt sind,
ist die Preis-Änderung nicht gültig.

TIWAG sagt auch, ob die Gründe bei TIWAG sind
oder ob es andere Gründe gibt.
Die Nachricht muss klar und verständlich sein.
In der Nachricht steht auch,
dass Sie widersprechen können.

Widerspruch

Wenn Sie nicht einverstanden sind,
können Sie einer Preis-Änderung widersprechen.
Das ist kostenlos und einfach.
Sie haben dafür 4 Wochen Zeit,
nachdem Sie die Nachricht bekommen haben.
Haushalte und Klein-Unternehmen erfahren auch,
was passiert, wenn sie widersprechen.

Wenn Sie rechtzeitig widersprechen,
bleibt der Vertrag bei den alten Preisen.
Aber der Vertrag endet dann automatisch
am letzten Tag des Monats,
3 Monate nachdem die Preis-Änderung eintritt.

Der Vertrag kann auch früher enden,
wenn Sie kündigen oder den Strom-Anbieter wechseln.

Haushalte und kleine Unternehmen

TIWAG schickt noch eine Nachricht
an Haushalte und kleine Unternehmen.
Sie erklärt das Recht auf Grund-Versorgung
und das Recht, den Strom-Anbieter zu wechseln.
Im Schreiben stehen auch
die Kontakt-Daten von Beratungs-Stellen
und die Kontakt-Daten von Energie-Control Austria.

Energie-Control Austria ist eine Behörde in Österreich.
Sie überwacht den Energie-Markt und die Gesetze.
Sie achtet darauf, dass der Markt fair ist
und dass Verbraucher*innen geschützt werden.

7.1.3
Steuern und Abgaben auf Strom können sich verändern.
Sie können auch gestrichen oder neu eingeführt werden.
TIWAG gibt die Preis-Änderung an KundInnen weiter.
Die Änderung gilt ab dem Datum,
an dem das Gesetz oder die Verordnung in Kraft tritt.
Das betrifft den Strom,
den TIWAG ab diesem Datum liefert.
TIWAG muss Sie klar und verständlich informieren:

  • Was ändert sich?
  • Was ist der Grund für die Preis-Änderung?
  • Wie hoch ist die Änderung?
  • Wann beginnt die Änderung?

Wenn der Strom-Preis steigt, gilt der neue Preis erst,
wenn das neue Gesetz oder die neue Regel gelten.
Der neue Preis gilt erst,
wenn TIWAG die KundInnen informiert hat.

7.2
Die folgenden Regeln gelten für Liefer-Verträge,
die KundInnen ab dem 17. August 2026
abgeschlossen haben.

Im Gesetz, im Paragraf 21 im ElWG steht,
dass Lieferanten Preise ändern dürfen.
Ein Vertrag kann dieses Recht genauer regeln
oder ausschließen.
Im Produkt- und Preis-Blatt von TIWAG steht:

  • ob TIWAG die Preise ändern kann.
  •  aus welchem Grund die Änderung passiert.
  •  wie man die Änderung macht.

TIWAG darf die ALB verändern.
Das steht im Gesetz, im Paragraf 21 im ElWG.

TIWAG muss die Änderung vorher
bei Energie-Control Austria melden.
Die Änderung muss auch hier auf der Website stehen:
www.tiwag.at/alb.

Sie bekommen mindestens 1 Monat
vor der Änderung eine Nachricht.
Im Gesetz, im Paragraf 18 im ElWG steht,
wie TIWAG Sie informieren muss:
Wenn Sie mit TIWAG Online-Kommunikation vereinbart haben,
bekommen Sie die Nachricht per E-Mail.
Sonst bekommen Sie die Nachricht per Post.

In der Nachricht steht auch,
dass Sie widersprechen können.

Wenn Sie in dem Monat vor der Änderung
eine Rechnung bekommen,
steht die Information auch dort.

8.2 Widerspruch

Wenn Sie nicht einverstanden sind,
können Sie einer Änderung der ALB widersprechen.
Das ist kostenlos und einfach.
Sie haben dafür 4 Wochen Zeit,
nachdem Sie die Nachricht bekommen haben.

Wenn Sie rechtzeitig widersprechen,
bleibt der Vertrag bei der alten ALB.
Aber Ihr Vertrag endet dann automatisch
am letzten Tag des Monats,
3 Monate nachdem die Änderung eintritt.

Der Vertrag kann auch früher enden,
wenn Sie kündigen oder den Strom-Anbieter wechseln.

TIWAG schickt noch eine Nachricht
an Haushalte und Klein-Unternehmen.
Sie erklärt das Recht auf Grund-Versorgung
und das Recht, den Strom-Anbieter zu wechseln.
Im Schreiben stehen auch
die Kontakt-Daten von Beratungs-Stellen
und die Kontakt-Daten von Energie-Control Austria.

9.1 Wie funktioniert die Abrechnung?

TIWAG schickt Ihnen Ihre Rechnungen zu.
Im Gesetz, Paragraf 18 im ElWG steht,
wie TIWAG die Rechnung schicken muss.
Zum Beispiel per E-Mail oder per Post.
Das darf Sie nichts kosten.

Der Netz-Betreiber berechnet,
wie viel Strom Sie verbrauchen.
Das steht im Kapitel 5.

Sie bekommen mindestens einmal im Jahr eine Rechnung.
Bei jährlicher Abrechnung können Sie auch
eine zusätzliche Rechnung anfordern.
Diese zusätzliche Rechnung ist kostenlos.

Wenn Sie einen Smart-Meter haben,
können Sie auch wählen:

  • Monats-Rechnungen
  • Jahres-Rechnungen mit monatlichen Teil-Zahlungen.

9.2 Haben Sie einen Vertrag mit dynamischen Strom-Preisen?

Das bedeutet, dass die Preise sich oft ändern können.
Dann bekommen Sie jeden Monat eine Rechnung.

9.3 Was sind Ihre monatlichen Teil-Zahlungen?

TIWAG schätzt, wie viel Strom
Sie in einem ganzen Jahr verbrauchen.
TIWAG teilt die erwarteten Kosten für das ganze Jahr
auf mehrere Monate auf.
Sie zahlen jeden Monat einen Teil.

Wie berechnet TIWAG die Teil-Zahlungen?

TIWAG schaut:

  • Wie viel Strom haben Sie letztes Jahr verbraucht?
  • Wie hoch ist das Liefer-Entgelt?
  • Gibt es Rabatte?

Wenn man nicht weiß,
wie viel Sie im letzten Jahr verbraucht haben,
schätzt TIWAG den Verbrauch.
Dabei achtet TIWAG auf diese Dinge:

  • Wie viele Personen leben im Haushalt?
  • Gibt es Geräte, die besonders viel Strom brauchen?
    Zum Beispiel Klima-Anlagen oder Strom-Heizungen.

Wenn TIWAG keine Informationen bekommt,
wird der Jahres-Verbrauch
auf 3.500 Kilowatt-Stunden geschätzt.
Wenn Sie zeigen, dass Ihr Verbrauch anders ist,
berücksichtigt TIWAG das.
TIWAG informiert Sie,
wie viele Kilowatt-Stunden sie berechnet hat.

Wenn sich das Liefer-Entgelt
während der Abrechnungs-Zeit ändert,
passt TIWAG die Teil-Zahlungen an.

Haushalts-Kund*innen dürfen aber auch entscheiden,
dass ihre Teil-Zahlung gleich hoch bleibt.
Dann kann es sein,
dass sie eine Nachzahlung bezahlen müssen.

9.4 Was ist, wenn sich das Liefer-Entgelt
in einer Abrechnungs-Zeit ändert?

Wenn TIWAG Ihren Strom-Verbrauch kennt,
gilt der neue Preis für den wirklichen Verbrauch nach der Änderung.
Wenn TIWAG Ihren täglichen Verbrauch nicht kennt,
dann schätzt sie, dass der Verbrauch jeden Tag gleich ist.
Der neue Preis gilt dann
für die Anzahl der Tage nach der Änderung.

9.5 Wann müssen Sie Ihre Rechnung bezahlen?

  • Für Verbraucher*innen:
    Spätestens 14 Tage nachdem Sie die Rechnung bekommen haben.

  • Für Unternehmen:
    Spätestens 14 Tage nachdem TIWAG die Rechnung verschickt hat.

Wie oft bekommen Sie eine Rechnung?

Im Zahlungs-Plan legt TIWAG fest,
wie oft Sie Teilbetrags-Zahlungen machen müssen.
Das gilt immer für eine Abrechnungs-Periode.
Zum Beispiel für ein Jahr.

9.6 Haben Sie eine Nachzahlung?

Wenn Sie mehr Strom verbraucht haben,
als TIWAG geschätzt hat, müssen Sie das nachzahlen.
Sie müssen die Nachzahlung
nicht unbedingt auf einmal bezahlen.
Sie können sie in monatlichen Raten bezahlen.
Sie können entscheiden,
in wie vielen Raten Sie die Nachzahlung bezahlen.

Bei einer Nachzahlung auf eine Jahres-Rechnung
kann die Ratenzahlung bis zu 12 Monate dauern.
In besonderen Fällen kann sie bis zu 18 Monate dauern.

Bei einer Nachzahlung auf eine Monats-Rechnung
kann die Ratenzahlung bis zu 6 Monate dauern.
Das ist nur für eine Monats-Rechnung im Jahr erlaubt.

Sie können die Ratenzahlung einfach bei TIWAG beantragen.
TIWAG schickt Ihnen dann ein Angebot
für die Ratenzahlung.
Die Raten werden gleichmäßig auf die Monate verteilt.

Sie können die Raten bar, mit Überweisung
oder mit Erlagschein zahlen.
Sie können Ihre Raten auch früher bezahlen,
als vereinbart.
Die Ratenzahlung kostet nichts extra.

9.7 Was passiert, wenn die Rechnung falsch ist?

Wenn TIWAG den Rechnungs-Betrag falsch berechnet hat,
korrigiert sie ihn.
TIWAG muss Ihnen Geld zurückzahlen,
wenn Sie zu viel bezahlt haben.
Wenn Sie zu wenig bezahlt haben,
müssen Sie nachzahlen.
Rückzahlungen oder Nachzahlungen
gelten für die letzten 3 Jahre.
Wenn TIWAG am Fehler Schuld hat,
können Sie noch länger Ihr Geld zurückfordern.
Das geht, solange die gesetzliche Frist nicht vorbei ist.
Kund*innen, die ein Unternehmen sind,
müssen nachweisen, dass TIWAG den Fehler verschuldet hat.

9.8 Was ist, wenn Sie Geld von TIWAG
zurück bekommen sollten?

Wenn Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sind,
müssen Sie trotzdem die ganze Rechnung bezahlen.
Wenn Sie glauben, dass TIWAG Ihnen Geld schuldet,
dürfen Sie das nicht einfach von Ihrer Rechnung abziehen.
Sie müssen trotzdem die ganze Rechnung bezahlen.

Es gibt Ausnahmen:

  • wenn TIWAG kein Geld mehr hat
  • wenn ein Gericht bestätigt, dass TIWAG zu viel verrechnet hat
  • wenn TIWAG Ihre Forderungen akzeptiert hat

Wenn eine der Ausnahmen eintritt,
dürfen Sie das Geld, das TIWAG Ihnen noch schuldet,
von Ihrer Rechnung abziehen.

10.1 Wann ist eine Voraus-Zahlung nötig?

TIWAG kann eine Voraus-Zahlung verlangen,
wenn TIWAG befürchten muss,
dass Sie Ihre Rechnungen nicht zahlen.
Das gilt für neue Verträge und laufende Verträge.
Es gibt 4 Gründe dafür:

1.      Sie haben in den letzten 12 Monaten
Rechnungen von mindestens 30 Euro nicht bezahlt.
Sie haben auch nach einer Mahnung
und einer Frist von 14 Tagen nicht alles gezahlt.

2.      Das Gleiche gilt für Rechnungen
aus einem anderen Vertrag mit TIWAG.

3.      Es wurde in den letzten 12 Monaten
bei Ihnen ein Insolvenz-Verfahren
oder ein Liquidations-Verfahren gestartet.
Das kann passieren, wenn Sie Ihre Schulden
nicht mehr bezahlen können.
Oder es gab einen außer-gerichtlichen Ausgleichs-Versuch.

4.      TIWAG hat eine Bonitäts-Auskunft über Sie eingeholt.
Sie zeigt, dass Sie schlecht kreditwürdig sind.
Oder ein hohes Risiko besteht, dass Sie nicht zahlen.
Die Auskunft ist nicht älter als 2 Monate.

10.2  Höhe der Voraus-Zahlung

Die Voraus-Zahlung ist höchstens
ein Viertel der Kosten für ein Jahr.
Die Kosten für das Jahr
berechnet man aus dem Verbrauch vom letzten Jahr.
Wenn es keine Informationen
zum Verbrauch vom letzten Jahr gibt,
schätzt TIWAG den Verbrauch.
Im Kapitel 9.3 steht, wie TIWAG das berechnet.

Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen,
nimmt TIWAG dafür einen Teil der Voraus-Zahlung.
Den Betrag müssen Sie aber
innerhalb von 14 Tagen wieder auffüllen.

Im Kapitel 10.4 steht,
wann Sie keine Voraus-Zahlung mehr leisten müssen.

10.3 Welche andere Möglichkeit gibt es
statt einer Voraus-Zahlung?

TIWAG kann anstelle einer Voraus-Zahlung
eine Sicherheits-Leistung verlangen.
Die Sicherheits-Leistung kann Bargeld,
eine Bank-Garantie oder ein Sparbuch sein.
Die Sicherheits-Leistung muss genauso hoch sein,
wie die Voraus-Zahlung.

Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen,
schickt TIWAG zuerst eine Mahnung.
Wenn Sie nach 14 Tagen nicht bezahlen,
nimmt TIWAG dafür die Sicherheits-Leistung.
Das müssen Sie aber innerhalb von 14 Tagen wieder auffüllen.

10.4 Wann können Sie eine Rückzahlung
der Sicherheits-Leistung oder Voraus-Zahlung
von TIWAG verlangen?

Wenn einer der Fälle eintrifft:

1.      Sie haben 14 Monate lang alle Rechnungen pünktlich
und vollständig bezahlt.
TIWAG braucht dann noch eine Bonitäts-Auskunft über Sie.
Die muss zeigen, dass Sie kreditwürdig sind
und kein hohes Risiko besteht, dass Sie nicht zahlen.
Die Auskunft darf nicht älter als 2 Monate sein.

2.      Sie haben 26 Monate lang alle Rechnungen pünktlich
und vollständig bezahlt.

3.      Ihr Liefer-Vertrag mit TIWAG ist beendet
und Sie haben alle offenen Rechnungen bezahlt.

Wenn Sie die Sicherheits-Leistung bar bezahlt haben,
bekommen Sie Zinsen auf die Rückzahlung.
Hier gilt der Basis-Zinssatz von der Nationalbank Österreich.
Wenn der Basis-Zinssatz unter 0,00 Prozent liegt,
gibt es keine Zinsen.

11.1 Wie bezahlen Sie Ihre Rechnungen an TIWAG?

Bezahlen Sie die ganze Rechnung auf das Konto von TIWAG.
Das geht zum Beispiel mit SEPA-Lastschrift,
Zahlungs-Anweisung oder Online-Banking.

11.2
Regeln für Verbraucher*innen:
Wenn Sie zu spät zahlen,
müssen Sie ab dem nächsten Tag Zinsen zahlen.
Das Gleiche gilt für TIWAG.
Die Zinsen bei verspäteter Zahlung
sind 4 Prozent pro Jahr.

TIWAG kann auch andere Kosten verlangen,
wenn Kund*innen schuld sind.
Das sind zum Beispiel Kosten für Maßnahmen,
um das Geld einzutreiben.
Die Kosten müssen aber angemessen sein.
Das bedeutet, wenn es nur um wenig Geld geht,
dürfen auch die Kosten nicht sehr hoch sein.

Regeln für Unternehmen:
Wenn Unternehmen zu spät zahlen,
verlangt TIWAG Zinsen für die Verspätung.
Das steht im Unternehmens-Gesetzbuch,
im Paragraf 456.

TIWAG kann auch einen festen Betrag verlangen,
für die Kosten, die bei einer Forderung entstehen.
Das steht im Gesetz, Paragraf 458 im UGB.

Wenn der feste Betrag nicht genug ist,
kann TIWAG mehr Geld verlangen.
Das sind zum Beispiel Gebühren für Mahnungen
oder Kosten für ein Inkasso-Büro oder einen Rechtsanwalt.
Die Höhe der Kosten
hängt von den Gesetzen für Inkasso-Büros
und Rechtsanwälte ab.

TIWAG darf den Vertrag früher beenden,
wenn es wichtige Gründe gibt.
Wichtige Gründe sind:

1.      Wenn Sie auch nach 2 Mahnungen
Ihre Rechnungen nicht bezahlen
oder Ihre Voraus-Zahlung nicht bezahlen.
Die Mahnungen müssen mindestens 2 Wochen Zeit geben,
zu zahlen.
In der zweiten Mahnung steht,
dass der Strom vielleicht abgeschaltet wird.
TIWAG schickt die letzte Mahnung immer mit einem eingeschriebenen Brief.

2.      Das Gericht lehnt ein Insolvenz-Verfahren ab,
weil Kund*innen kein Geld haben.

3.      Wenn TIWAG aus Gründen,
die sie nicht beeinflussen kann,
Ihnen keinen Strom mehr liefern kann.

Sie können den Vertrag früher beenden,
wenn Sie den Strom-Anschluss gar nicht mehr nutzen.
Zum Beispiel bei einem Umzug.
Der Vertrag endet frühestens am nächsten Werktag,
nachdem TIWAG informiert wurde.

Es gibt auch andere Gründe
für eine vorzeitige Vertrags-Beendigung.
Im Kapitel 7 und 8 stehen Informationen dazu.

Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt:
TIWAG darf den Strom nicht am letzten Arbeitstag
vor Wochenenden oder Feiertagen abschalten.

TIWAG haftet für Schäden bei der Lieferung von Strom.
Kund*innen haften bei der Abnahme von Strom.
Beide haften auch für Neben-Leistungen.
Es gelten die allgemeinen Regeln für Schadenersatz.

Man haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Diese Regel gilt nicht, wenn eine Person verletzt wird.
Sie gilt auch nicht,
wenn wichtige Vertrags-Pflichten verletzt sind.
Wichtige Vertrags-Pflichten sind:

  • Vertrags-Gegenstand
  • Liefer-Entgelt
  • Vertrags-Dauer
  • Vertrags-Ende

Bei Unternehmen gibt es eine zusätzliche Regel:
Die Firma TIWAG haftet nicht für Folgeschäden.
Sie haftet auch nicht für entgangenen Gewinn.
Das gilt, wenn das Gesetz es erlaubt.

14.1
Sie können Nachrichten an TIWAG elektronisch schicken.
Die Nachrichten sind nur gültig, wenn TIWAG sicher ist,
wer die Nachricht geschickt hat
und dass die Angaben echt sind.

TIWAG informiert Sie,
wenn eine Nachricht nicht gültig ist.
TIWAG erklärt Ihnen dann,
wie Sie bestätigen können, wer Sie sind.

Für Unternehmen:
Änderungen oder Ergänzungen im Liefer-Vertrag
sind nur gültig, wenn beide Seiten zustimmen.
Die Zustimmung muss schriftlich oder elektronisch
auf einem dauerhaften Datenträger stehen.
Zum Beispiel in einer E-Mail.

Für VerbraucherInnen:
Mündliche Erklärungen von TIWAG
oder ihren VertreterInnen sind gültig.
TIWAG kann ihre Unterschrift für den Liefer-Vertrag
auch elektronisch geben.

14.2 Ihre Kontakt-Daten

Sie müssen TIWAG informieren,
wenn sich folgende Daten ändern:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse

14.3 Online-Kommunikation

Sie können mit TIWAG Online-Kommunikation vereinbaren.
Das steht im Gesetz, im Paragraf 18 im ElWG.
Dann schickt TIWAG Ihnen wichtige Informationen
auch im Kunden-Portal zu.
Das sind zum Beispiel:

  • Vertrags-Bedingungen
  • Änderungen der Vertrags-Bedingungen
  • Preis-Listen
  • Informations-Blätter
  • Rechnungen
  • Mahnungen
  • rechtlich wichtige Nachrichten

TIWAG schickt diese Nachrichten
immer auch an Ihre E-Mail-Adresse.
In der E-Mail steht,
dass Sie die Information auch im Kunden-Portal bekommen.

TIWAG und Sie können die Online-Kommunikation
immer beenden.
Das nennt man Widerruf.
Nach dem Widerruf bekommen Sie Nachrichten
immer per Post.

Sie können Ihre Nachrichten auch im Kunden-Portal
und per Post bekommen.

14.4 Ihre E-Mail-Adresse

Sie geben eine E-Mail-Adresse an,
an die TIWAG Ihnen wichtige Nachrichten schicken kann.
Sie müssen sicher stellen,
dass Sie die Nachrichten dort bekommen.
Dazu gehört:

  • genug Speicherplatz
  • Zugang zum Internet

Sie müssen regelmäßig Ihre E-Mails prüfen.
Manche Nachrichten von TIWAG können rechtlich wichtig sein.
Manchmal gibt es Fristen, auf die Sie reagieren müssen.
Wenn Sie die Fristen verpassen, kann das Nachteile bringen.

TIWAG schickt Ihnen die Nachrichten auch im Kunden-Portal.

14.5 Kunden-Portal

TIWAG kann Ihnen Dokumente im Kunden-Portal schicken.
Manche Dokumente müssen Sie aufbewahren.
Zum Beispiel Verträge.
Darum müssen Sie sich selbst kümmern.

14.6 Brief-Zustellung

Manchmal ist es wichtig,
an welchem Tag ein Brief zugestellt wird.

Wenn Sie eine neue Post-Adresse haben,
müssen Sie die immer an TIWAG melden.
Sonst bekommen Sie die Briefe nicht.
Die Briefe gelten aber trotzdem als zugestellt.

Sie können TIWAG auch Ihre E-Mail-Adresse geben.
Dann muss TIWAG alle Briefe auch als E-Mail schicken.
Nur dann gilt ein Brief als zugestellt.

14.7
Sie wissen, dass TIWAG manchmal
wichtige Informationen schickt.
Wenn Sie verhindern, dass Sie eine Nachricht bekommen,
zählt die Nachricht trotzdem als angekommen.
Das gilt, wenn Sie absichtlich
oder sehr unvorsichtig handeln.

Das heißt zum Beispiel:

  • Ihr Speicherplatz im E-Mail-Konto ist voll
  • Sie blockieren E-Mails von TIWAG
  • Sie stellen Ihr Kunden-Portal so ein,
    dass Sie keine Nachrichten bekommen können
  • die Post kann Ihre Briefe nicht zustellen

Haushalte und kleine Unternehmen
haben ein Recht auf eine Strom-Versorgung.
Das nennt man Grund-Versorgung.

Das bedeutet, TIWAG darf die Strom-Lieferung nicht verweigern.
Die Grund-Versorgung kostet genauso viel,
wie die Standard-Produkte für neue Kund*innen.

Auf der Website von TIWAG finden Sie Informationen
zu den Produkten der Grund-Versorgung:
Sie können die Informationen
auch kostenlos bei TIWAG anfordern.

Wenn Sie die Grund-Versorgung nutzen,
müssen sie eine Voraus-Zahlung
oder Sicherheits-Leistung zahlen.
Die Voraus-Zahlung ist so hoch
wie die Teil-Zahlung für einen Monat.
Wenn Sie 6 Monate lang pünktlich zahlen,
gibt Ihnen TIWAG die Voraus-Zahlung zurück.
Dann müssen Sie keine Voraus-Zahlung mehr leisten,
solange Sie nicht wieder zu spät zahlen.

Wenn Sie die Grund-Versorgung brauchen,
muss der Netz-Betreiber Ihnen das Strom-Netz
zur Verfügung stellen.
Auch wenn Sie dort schon Schulden haben.
Wenn Sie wieder zu spät bezahlen,
müssen Sie eine Voraus-Zahlung machen.
Sonst können Sie das Strom-Netz nicht mehr nutzen.

Wenn Sie keine Schulden mehr beim Netz-Anbieter haben,
können Sie die Voraus-Zahlung beenden.

16.1 Beschwerden

Wenn Sie Beschwerden haben,
können Sie bei TIWAG anrufen.
Die Telefonnummer ist 0800 818 819.
Der Anruf ist kostenlos.

Sie können Streitfälle oder Beschwerden
auch bei der Energie-Control Austria melden.
Das steht im Paragraf 26 im Energie-Control-Gesetz.
Füllen Sie dafür das Formular auf der Website aus:
www.e-control.at/schlichtungsstelle

16.2 Unwirksamkeits-Klausel

Wenn eine Regel im Liefer-Vertrag
oder in diesen ALB ungültig ist,
bleibt der restliche Vertrag trotzdem gültig.

Bei Unternehmen wird eine Regel vereinbart,
die der ungültigen Regel am ähnlichsten ist.

16.3 Gerichts-Stand

Für Unternehmen gilt:
Wenn es Streit aus dem Liefer-Vertrag gibt,
entscheidet das Gericht am Sitz von TIWAG.

Dokumente zum Download