Die Grundversorgung ist Ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine sichere Stromversorgung. Sie stellt sicher, dass Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen jederzeit mit Strom beliefert werden – auch dann, wenn die persönliche oder finanzielle Situation gerade schwierig ist.
Wenn Sie sich auf die Grundversorgung berufen, beliefert Sie TIWAG zu denselben Bedingungen und zu demselben Preis, die auch für neue Kundinnen und Kunden in unseren Standardprodukten gelten.
Grundversorgung bedeutet: Sie werden zum jeweiligen Preis unserer Standardprodukte für Neukundinnen und Neukunden mit Strom versorgt.
Sie können sich auf die Grundversorgung berufen, wenn
Es gilt der Preis, den TIWAG neuen Kundinnen und Kunden für ihre Standardprodukte anbietet. Wie bei jedem Stromprodukt kommen zum Energiepreis noch die Netzentgelte, Abgaben und Steuern hinzu, die vom Netzbetreiber verrechnet werden.
Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen können, kontaktieren Sie TIWAG bitte frühzeitig. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Ihnen stehen unter anderem folgende Möglichkeiten offen:
Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Anlauf- und Beratungsstelle für Energiefragen
Diese FAQs sollen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Grundversorgung im Tiroler Elektrizitätsgesetz bieten.
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist Ihr gesetzliches Recht, mit Strom versorgt zu werden. Berufen Sie sich darauf, beliefert Sie TIWAG zu denselben Bedingungen und zum selben Preis, die auch für neue Kundinnen und Kunden im Standardprodukt gelten.
Wer kann sich auf die Grundversorgung berufen?
Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen, deren Verbrauchsanlage in einem Netzgebiet liegt, in dem TIWAG Haushaltskundinnen und Haushaltskunden mit Strom beliefert.
Was kostet mich die Grundversorgung?
Sie zahlen den Preis, den TIWAG neuen Kundinnen und Kunden für ihr Standardprodukt anbietet – zuzüglich Netzentgelte, Abgaben und Steuern, wie bei jedem Stromprodukt.
Muss ich eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung leisten?
Eine im Zusammenhang mit der Belieferung abverlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung beträgt maximal die Höhe der Teilbetragszahlung für einen Monat für das jeweilige Standardprodukt. Bleiben Sie sechs Monate lang ohne Zahlungsverzug, erhalten Sie sie zurück bzw. es wird von einer Vorauszahlung abgesehen.
Wie lange werde ich in der Grundversorgung beliefert?
Die Grundversorgung ist zeitlich nicht befristet. Sie können jederzeit in ein anderes Produkt von TIWAG oder zu einem anderen Lieferanten wechseln.
Ich habe keinen Stromliefervertrag mehr – was soll ich tun?
Damit Sie nicht ohne Strom bleiben, werden Sie in diesem Fall in der Regel automatisch im Rahmen der Auffangversorgung weiter beliefert. Wir empfehlen Ihnen dennoch, rasch einen neuen Liefervertrag abzuschließen. Details dazu finden Sie auf unserer Seite Auffangversorgung.
Ich kann meine Rechnung nicht bezahlen – wo bekomme ich Hilfe?
Kontaktieren Sie TIWAG bitte frühzeitig. Gemeinsam finden wir eine Lösung.