Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen zu unserem dynamischen Einspeiseprodukt flex PV.
Ein dynamisches Stromprodukt basiert auf den viertelstündlich unterschiedlichen Preisen der Day-Ahead-Auktion der Strombörse EPEX SPOT für das Marktgebiet Österreich (AT). Der Preis für Strom ändert sich an der Börse je nach Angebot und Nachfrage auf dem Markt.
Der Preis schwankt, weil er von verschiedenen Faktoren, wie der aktuellen Stromnachfrage, der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien und der allgemeinen Marktlage abhängt. Zusätzlich können Ereignisse wie Energiekrisen, Wetterverhältnisse oder politische Entscheidungen starken Einfluss auf den Preis haben.
Was ist ein Smart Meter und wie funktioniert er?
Ein Smart Meter mit der Konfiguration "IME" ist ein intelligenter Stromzähler, der die Viertelstundenenergiewerte einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt. Dies ermöglicht eine präzise Abrechnung auf Basis der Viertelstundenenergiewerte.
Welchen Nutzen hat ein flexibles Einspeiseprodukt?
Mit diesem Produkt können Sie
Warum ist ein dynamisches Produkt wie flex PV zukunftsfähiger als ein Fixpreisprodukt?
Die Energiewelt entwickelt sich zunehmend in Richtung Dynamisierung und Flexibilisierung. Flexible Produkte fördern ein marktgerechtes Verhalten und passen besser zu den Anforderungen eines Stromsystems mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien.
Was ist die wichtigste Empfehlung für die optimale Nutzung von flex PV?
Nutzen Sie möglichst viel Ihres selbst erzeugten Stroms selbst und setzen Sie auf eine intelligente Steuerung von Speicher und Verbrauchern.
Je besser Erzeugung, Verbrauch und Speicherung aufeinander abgestimmt sind, desto höher ist normalerweise der wirtschaftliche Nutzen eines Einspeise-Spot-Produkts.
Die größte Wirtschaftlichkeit wird in der Regel durch das Zusammenspiel folgender Komponenten erreicht:
Dadurch kann Solarstrom optimal zwischen Eigenverbrauch, Speicherung und Einspeisung aufgeteilt werden.
Wann ist der beste Zeitpunkt zum Einspeisen?
Der beste Zeitpunkt ist grundsätzlich dann, wenn:
Sind Einspeisevertrag und Abnahmevertrag dasselbe?
Im Zusammenhang mit Photovoltaik- und anderen Erzeugungsanlagen werden die Begriffe „Einspeisevertrag“ und „Abnahmevertrag“ häufig synonym verwendet. Beide regeln im Wesentlichen die Übernahme und Vergütung des vom Anlagenbetreiber in das öffentliche Netz eingespeisten Stroms.
Wie funktioniert die Preisberechnung?
Dem Produkt flex PV liegen die Viertelstundenpreise der europäischen Strombörse EPEX Spot (www.epexspot.com, Auswahl Market Data, Market Results), die in der Day-Ahead-Auktion für das Marktgebiet AT ermittelt werden, zugrunde. Die Viertelstundenpreise der Day-Ahead-Auktion stehen jeweils ab 14:00 Uhr des Vortags der Abnahme zur Verfügung und werden ab diesem Zeitpunkt unter www.tiwag.at/produkte/flexpv veröffentlicht.
Arbeitspreis (Cent/kWh) = viertelstündlicher Day-Ahead-Börsenpreis AT - Abschlag
Bei einem positiven Abnahmepreis fällt keine USt an. Bei einem negativen Abnahmepreis fällt eine USt in Höhe von 20 % an.
Werden auch negative Preise verrechnet?
Ja, es werden sowohl positive als auch negative viertelstündliche Abnahmepreise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Bei negativen viertelstündlichen Abnahmepreisen fallen zusätzlich 20 % USt an.
Die negativen Preise werden auf Monatsbasis betrachtet mit den positiven Preisen saldiert, woraus sich dann die Gutschrift zusammensetzt.
Ergibt sich auf Monatsbasis rechnerisch eine Forderung gegenüber Kundinnen und Kunden, wird diese den Kundinnen und Kunden nicht in Rechnung gestellt, sondern eine Gutschrift über 0,00 Euro ausgestellt.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass sich aufgrund einer Rundungsdifferenz eine Gesamtgutschrift von 0,01 Euro (anstatt 0,00 Euro) ergibt.
Kann die Einspeisevergütung höher sein als bei einem klassischen Einspeisetarif?
Ja. In Zeiten hoher Börsenpreise kann die Vergütung über jener eines Fixpreismodells liegen. Umgekehrt kann sie jedoch auch deutlich darunter liegen. Die tatsächliche Vergütung hängt vom Marktpreis und dem individuellen Einspeiseverhalten ab. Beim Produkt flex PV entsteht jedoch bei negativen Börsenpreisen nie eine Forderung gegenüber KundInnen und Kunden und die Mindestvergütung beträgt 0,00 Euro.
Wie erfolgt die Vergütung?
Die Vergütung bzw. Gutschrift erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich gemessenen viertelstündlichen Einspeisedaten. Ergibt sich auf Monatsbasis rechnerisch eine Forderung gegenüber Kundinnen und Kunden, wird diese den Kundinnen und Kunden nicht in Rechnung gestellt, sondern eine Gutschrift über 0,00 Euro ausgestellt. Die Gutschrift ist jeweils monatlich unter kundenportal.tiwag.at im Feld Gutschrift abrufbar und wird den Kundinnen und Kunden zusätzlich per E-Mail zugesendet.
Ändert sich die Abrechnung meines TIWAG-Stromliefervertrags durch den Abschluss von flex PV somit auch auf monatlich?
Ja, nach dem Abschluss von flex PV wird auch die Abrechnung Ihres TIWAG-Stromprodukts automatisch auf monatlich umgestellt.
Wird neben dem dynamischen Einspeiseprodukt flex PV auch noch ein Einspeise-Fixpreisprodukt angeboten?
Nein, ab 04. November 2026 ist flex PV das einzige angebotene Produkt.
Warum bietet TIWAG kein Einspeise-Fixpreisprodukt an?
Der Energiemarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Strompreise an den Großhandelsmärkten schwanken zunehmend und spiegeln Angebot und Nachfrage deutlich stärker wider. Mit einem flexiblen Einspeise-Spot-Produkt können diese Marktpreise direkt an die KundInnen weitergegeben werden.
Wo kann ich die Börsenpreise sowie meine Einspeisemenge abrufen?
Den historischen Verlauf der flex PV-Preise finden Sie auf unserer Website unter www.tiwag.at/flexpv.
Die detaillierten Einspeisedaten sind unter kundenportal.tiwag.at im Punkt Einspeisehistorie abrufbar.
Wie kann ich flex PV kündigen?
Der Einspeisevertrag kann von Kundinnen und Kunden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen im Kundenportal gekündigt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren TIWAG-Stromliefervertrag kündigen, wird auch automatisch Ihr Einspeisevertrag gekündigt.
Aus welchen Positionen setzt sich die monatliche Gutschrift im Detail zusammen?
Abnahmepreis positiv:
Diese Position enthält die Vergütung für Strommengen, die in Zeiträumen mit positiven Börsenpreisen eingespeist wurden. Die Vergütung entspricht dem viertelstündlichen Day-Ahead-Börsenpreis AT abzüglich des Abschlags von 1,20 Cent/kWh.
Da in diesem Fall keine Leistung der Kundin bzw. des Kunden an TIWAG erbracht wird, fällt auf diese Position keine Umsatzsteuer an.
Abnahmepreis negativ:
Diese Position enthält die Vergütung für Strommengen, die in Zeiträumen mit negativen Börsenpreisen eingespeist wurden. Sie ergibt sich aus dem viertelstündlichen Day-Ahead-Börsenpreis AT abzüglich des Abschlags von 1,20 Cent/kWh. Für diese Position fällt eine Umsatzsteuer von 20 % an.*
*Gemäß den FAQs des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu § 2 Z 2 Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung fällt bei einem negativen Börsenpreis eine Umsatzsteuer in Höhe von 20 % an.
Ausgleich Forderung negative Preise:
Werden auf Monatsbasis überwiegend Strommengen zu negativen Preisen eingespeist, kann rechnerisch eine Forderung gegenüber der Kundin bzw. dem Kunden entstehen. Diese wird jedoch nicht verrechnet. Die Position "Ausgleich Forderung negative Preise" gleicht diesen Betrag aus, sodass die monatliche Gutschrift mindestens 0,00 Euro beträgt. Dadurch entsteht für Kundinnen und Kunden auch bei negativen Börsenpreisen keine Zahlungsverpflichtung.
Wie sieht eine beispielhafte Gutschrift aus, wenn die Einspeisung vermehrt zu positiven Preisen erfolgte?
Im Juni 2026 wurden 320 kWh zu positiven Abnahmepreisen eingespeist. Der positive Abnahmepreis entspricht dem mengengewichteten Durchschnitt der Börsenpreise in jenen Zeiträumen, in denen die Einspeisung zu positiven Börsenpreisen erfolgte. Daraus ergibt sich ein Preis je Einheit von 11,66875 ct/kWh und eine Vergütung von 37,34 Euro.
Weitere 67 kWh wurden zu negativen Abnahmepreisen eingespeist. Der negative Abnahmepreis entspricht dem mengengewichteten Durchschnitt der Börsenpreise in jenen Zeiträumen, in denen die Einspeisung zu negativen Börsenpreisen erfolgte. Daraus ergibt sich ein Preis je Einheit von -1,85074 ct/kWh und rechnerisch ein Betrag von -1,49 Euro inkl. USt (-1,24 - 0,25).
Nach Verrechnung beider Positionen ergibt sich für den Monat Juni 2026 eine Gutschrift von 35,85 Euro.
Wie sieht eine beispielhafte Gutschrift aus, wenn die Einspeisung vermehrt zu negativen Preisen erfolgte?
Im Juni 2026 wurden 121 kWh zu positiven Abnahmepreisen eingespeist. Der positive Abnahmepreis entspricht dem mengengewichteten Durchschnitt der Börsenpreise in jenen Zeiträumen, in denen die Einspeisung zu positiven Börsenpreisen erfolgte. Daraus ergibt sich ein Preis je Einheit von 8,214876 ct/kWh und eine Vergütung von 9,94 Euro.
Weitere 237 kWh wurden zu negativen Abnahmepreisen eingespeist. Der negative Abnahmepreis entspricht dem mengengewichteten Durchschnitt der Börsenpreise in jenen Zeiträumen, in denen die Einspeisung zu negativen Börsenpreisen erfolgte. Daraus ergibt sich ein Preis je Einheit von -5,683544 ct/kWh und rechnerisch ein Betrag von -16,16 Euro inkl. USt (-13,47 - 2,69).
Nach Verrechnung beider Positionen würde sich eine Forderung von 6,22 Euro (Ausgleich Forderung negative Preise) ergeben.
Da Kundinnen und Kunden bei flex PV bei negativen Börsenpreisen keine Zahlungsverpflichtung haben, wird dieser Betrag nicht verrechnet. Stattdessen wird eine Gutschrift über 0,00 Euro ausgestellt.
Was passiert, wenn mein Smart Meter meine Werte nicht übermittelt?
Zunächst werden die Werte im Smart Meter auch lokal gespeichert, sodass eine spätere Übermittlung der Werte möglich ist, sobald der Smart Meter seine Verbindung wiederhergestellt hat.
Sollten uns am Ende zur Abrechnung dennoch Werte fehlen, so bildet der Netzbetreiber ein Ersatzprofil auf Basis eines standardisierten Verfahrens (ebUtilities Verfahren Ersatzwertbildung).