Das flexible Einspeiseprodukt für Ihre PV-Anlage

Mit TIWAG flex PV wird Ihr eingespeister Solarstrom zum aktuellen Börsenpreis vergütet. Die Vergütung kann sich dabei alle 15 Minuten ändern und richtet sich danach, wie viel Strom gerade am Markt verfügbar ist und wie hoch der Bedarf ist.

Je knapper Strom verfügbar ist, desto höher kann Ihre Vergütung ausfallen. Bei einem Stromüberschuss kann der Preis auch sinken oder zeitweise negativ werden. Wie die Preisbildung funktioniert und warum sich die Vergütung laufend verändert, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.

Ihre Einspeisemenge, die aktuelle Gutschrift sowie die Preisentwicklung von flex PV haben Sie jederzeit bequem im TIWAG-Kundenportal  im Blick.

Was bedeutet EPEX Spot AT?

EPEX Spot AT steht für die österreichische Preiszone (AT = Austria) der europäischen Strombörse EPEX SPOT (European Power Exchange). An dieser Börse wird kurzfristig Strom gehandelt, insbesondere für den nächsten Tag (Day-Ahead-Markt).

Für Österreich werden an der EPEX SPOT laufend Marktpreise ermittelt. Diese Preise bilden die Grundlage für viele dynamische Stromprodukte wie beispielsweise flex PV.

Allgemeine Produkt-Voraussetzungen

  • Photovoltaik-Anlage bis 100 kWp mit einer Einspeiseleistung von maximal 100 kW
  • Aufrechter TIWAG-Stromliefervertrag
  • Smart Meter mit Auslesung von Viertelstundenenergiewerten (Konfiguration "IME")
  • Registrierung im TIWAG-Kundenportal und Online-Kommunikation
  • Vertragsabschluss über das TIWAG-Kundenportal

Historischer Verlauf der flex PV-Preise

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*Positive Abnahmepreise werden exkl. 20 % USt angezeigt, negative Abnahmepreise inkl. 20 % USt

Durchschnitt: – Cent/kWh
Minimum: – Cent/kWh
Maximum: – Cent/kWh

Details zur Preisberechnung: flex PV

Die Vergütung für Ihren eingespeisten Solarstrom orientiert sich am aktuellen Strommarkt. Für jede Viertelstunde wird ein eigener Preis ermittelt, der die Grundlage für Ihre Vergütung bildet. Die Preise für den Folgetag stehen täglich ab 14:00 Uhr zur Verfügung.

So entsteht Ihre Vergütung

Der Abnahmepreis ist die Vergütung, die Sie für Ihren eingespeisten Strom erhalten.

Die Preise werden für jede Viertelstunde auf Basis der Preise der europäischen Strombörse EPEX Spot für Österreich (AT) ermittelt. Je nach Angebot und Nachfrage können die Preise höher oder niedriger ausfallen.

Einfach erklärt:

  • Ist viel Strom verfügbar, sinkt der Preis.
  • Ist Strom knapp und die Nachfrage hoch, steigt der Preis.
  • Bei einem hohen Stromüberschuss können die Preise zeitweise auch negativ sein.

Wichtig zu wissen: Sollten negative Preise rechnerisch zu einer Forderung gegenüber Ihnen führen, wird Ihnen dieser Betrag nicht verrechnet. In diesem Fall erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe von 0,00 Euro.

Berechnung des Abnahmepreises:

Abnahmepreis (Cent/kWh) = viertelstündlicher Börsenpreis AT - Abschlag

Die Vergütung bei flex PV richtet sich nach dem aktuellen Strommarktpreis. Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich der Vergütungspreis in einer Viertelstunde zusammensetzt.

  • Beispiel 1 zeigt eine Viertelstunde mit positivem Börsenpreis.
  • Beispiel 2 zeigt eine Viertelstunde mit negativem Börsenpreis.

Hinweis: Negative Vergütungsbeträge aus einzelnen Viertelstunden werden in die monatliche Abrechnung einbezogen. Ergibt sich daraus insgesamt ein negativer Vergütungsbetrag, wird dieser nicht an Sie verrechnet. Stattdessen erhalten Sie für den betreffenden Monat eine Gutschrift in Höhe von 0,00 Euro.


Beispiel 1Beispiel 2
Marktpreis an der Strombörse (EPEX Spot AT)
in Euro/MWh
50,81 Euro/MWh- 30,55 Euro/MWh
Umgerechnet in Cent/kWh5,081 Cent/kWh- 3,055 Cent/kWh
Abschlag in Cent/kWh- 1,20 Cent/kWh- 1,20 Cent/kWh
Abnahmepreis3,881 Cent/kWh exkl. USt.- 5,106 Cent/kWh inkl. USt.

Wichtiger Hinweis zu den wirtschaftlichen Auswirkungen:

Die Vergütung bei flex PV orientiert sich am Strommarkt und kann daher schwanken. Steigen die Börsenpreise, kann auch Ihre Einspeisevergütung höher ausfallen. Fallen die Börsenpreise, sinkt entsprechend die Vergütung.

Auch negative Börsenpreise sind zeitweise möglich. In diesem Fall entsteht für Sie jedoch keine Zahlungsverpflichtung. Ergibt sich rechnerisch ein negativer Vergütungspreis, erhalten Sie für die betreffende Einspeisung eine Gutschrift von 0,00 Euro.

Empfehlung:

Mit einem Blick auf die aktuellen Börsenpreise und einer entsprechenden Anpassung Ihres Einspeiseverhaltens können Sie Ihre Einspeisevergütung optimieren. Im TIWAG-Kundenportal behalten Sie Ihre Einspeisemengen, Preise und Gutschriften jederzeit im Überblick.


So profitieren Sie optimal von flex PV:

Besonders profitieren Sie von flex PV, wenn Sie Ihren Stromverbrauch flexibel steuern und möglichst viel Ihres selbst erzeugten Solarstroms nutzen können. Mit TIWAG smart flex werden Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Elektroautos automatisch bevorzugt dann genutzt, wenn Strom günstig verfügbar ist.

Ein Batteriespeicher kann zusätzlich helfen, überschüssigen Solarstrom zwischenzuspeichern und später selbst zu nutzen. Für die Anschaffung eines Batteriespeichers steht derzeit auch eine Förderung zur Verfügung.

Machen Sie mehr aus Ihrem Solarstrom!

Für bestehende Einspeiseverträge bis 100 kWp, mit Abschlussdatum vor dem 04. November 2026, gilt der in der untenstehenden Tabelle angeführte Quartalspreis.

Der jeweilige Quartalspreis für die von TIWAG abgenommene elektrische Energie beträgt 80 % vom Mittelwert der Börsenpreise der letzten fünf Handelstage im Vorquartal:

Abnahmepreis = EEX Grundlast Quartalsfuture (Phelix-AT)* x 80 %

*Mittelwert der Börsenhandelspreise für Stromlieferungen an der European Energy Exchange (EEX) aus den letzten 5 Handelstagen des Vorquartals.

Die zugrundeliegenden Börsenpreise der European Energy Exchange (EEX) werden von E-Control veröffentlicht.

TIWAG-Abnahmepreis bis 100 kWp

Q4 202615,31 ct/kWh
Q3 20268,29 ct/kWh
Q2 20267,45 ct/kWh
Q1 20268,87 ct/kWh
Q4 20258,32 ct/kWh
Q3 20257,21 ct/kWh
Q2 20256,00 ct/kWh
Q1 20259,04 ct/kWh
Q4 20247,28 ct/kWh
Q3 2024 6,08 ct/kWh
Q2 20244,62 ct/kWh
Q1 20247,69 ct/kWh
Q4 20239,43 ct/kWh
Q3 20238,45 ct/kWh
Q2 20239,27 ct/kWh

Für bestehende Einspeiseverträge bis 10 kWp, mit Abschlussdatum vor dem 13. Juli 2023, gilt weiterhin der vereinbarte und von E-Control veröffentlichte Marktpreis nach § 41 Ökostromgesetz 2012.