Unser günstigstes Produkt für Ihr Unternehmen. 

Mit dual fix business sind Sie sicher mit unseren zwei besten Energiepreisen versorgt und profitieren direkt von der Kraft der Sonne in den produktivsten Stunden. Jeden Tag im Zeitraum von 01. April bis 30. September zwischen 10:00 und 16:00 Uhr erhalten Sie einen um 50 % ermäßigten Arbeitspreis.  

So nutzen Sie den ermäßigten Arbeitspreis optimal:

Wenn Sie Ihren Verbrauch gezielt in die Zeit zwischen 10:00 und 16:00 Uhr legen, profitieren Sie von dem um 50 % ermäßigten Arbeitspreis. 

  • Elektroauto laden 
  • Elektrogeräte einschalten bzw. vorprogrammieren

Doppelt profitieren: Zudem unterstützen Sie damit in diesem Zeitraum die Netzentlastung und profitieren zusätzlich vom vergünstigten Netztarif in den Sommermonaten (Sommer-Nieder-Arbeitspreis). 

FAQ: Antworten zu häufigen Fragen

Sie können das Produkt dual fix business einfach online im TIWAG-Kundenportal abschließen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service Centers beraten Sie gerne telefonisch unter 0800 818 819 und unterstützen Sie beim Abschluss über das Kundenportal. 

Alternativ besteht auch die Möglichkeit den Produktabschluss vor Ort im TIWAG-Kundencenter (Salurner Straße 15, 6020 Innsbruck) durchzuführen. 

In diesem Zeitfenster steht häufig sehr viel Energie aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung, vor allem durch den Ausbau von Photovoltaik - es wird also mehr Strom produziert als verbraucht wird. Das sorgt für günstigere Marktpreise, von denen sie hier profitieren. 

Zusätzlich tragen Sie mit Ihrem Vebrauch in diesem Zeitfenster dazu bei, die Stromnetze zu entlasten und profitieren dabei zusätzlich von vergünstigten Netzentgelten im Rahmen des Sommer-Nieder-Arbeitspreises

Wenn Sie einen Liefervertrag für TIWAG-dual fix business abgeschlossen haben, aber Ihre Verbrauchsstelle noch nicht über die Auslesung von Viertelstundenwerten verfügt, dann verständigen wir Ihren örtlichen Netzbetreiber, damit Ihr Smart Meter auf viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs umgestellt wird. 

Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt die Abrechnung mit dem ermäßigten Arbeitspreis automatisch. 

Sollten Sie bei Ihrem Smart Meter die "Opt-Out"-Variante gewählt haben, müssen Sie diese Einstellung aktiv bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber widerrufen. "Opt-Out" bedeutet, dass Ihr Smart Meter nur einmal im Jahr den Gesamtzählerstand übermittelt - in diesem Fall können dann keine Viertelstundenwerte erfasst und der ermäßigte Arbeitspreis nicht berücksichtigt werden. 

Dann gilt der Arbeitspreis von 10,20 Cent/kWh netto bzw. 12,24 Cent/kWh brutto - auch für den Verbrauch im Zeitfenster von 01. April bis 30. September zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.

Das können Sie direkt im TIWAG-Kundenportal einsehen: 

  • Melden Sie sich im TIWAG-Kundenportal an (oder registrieren Sie sich mit Ihrer TIWAG-Vertragskontonummer und TIWAG-Kundennummer). 
  • Klicken Sie im Kästchen "Zähler" auf das Feld "Zustimmung zur Auslesung von Viertelstundenwerten".
  • Ist bei "Zustimmung zur Auslesung und Übertragung von Viertelstundenwerten" ein "Ja" angeführt, dann ist die Auslesung von Viertelstundenwerten aktiv und Sie erfüllen diese Voraussetzung. 
  • Ist bei "Zustimmung zur Auslesung und Übertragung von Viertelstundenwerten" ein "Nein" angeführt, so müssten Sie bitte die Zustimmung zur Auslesung der Viertelstundenwerte erteilen. 
  • Klicken Sie dafür auf das Kästchen "Weiter". 
  • Mit einem Klick auf das Kästchen "Absenden" erteilten Sie die Zustimmung zur Auslesung der Viertelstundenwerte. 

Der Liefervertrag für dual fix business ist auf 24 Monate befristet. Nach Ablauf dieser Befristung ist es erforderlich einen neuen Liefervertrag abzuschließen. Vor Ablauf der Befristung weisen wir Sie aber aktiv auf das bevorstehende Ende des Liefervertrags hin und beraten Sie gerne beim Abschluss eines neuen Liefervertrags.

Nein, Sie als Kundin bzw. Kunde profitieren von voller Flexibilität und können mit einer Frist von zwei Wochen das Produkt jederzeit wechseln oder kündigen.