Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen rund um das Thema Teilbetrag. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Erklärungen kurz und verständlich zusammengestellt. 

Häufige Fragen

Die zu erwartenden Jahresstromkosten werden auf Basis einer Prognose ermittelt, der vorhandene Zählerstände bzw. Erfahrungswerte zugrunde liegen. Bereits bezahlte Teilbeträge werden nun von den berechneten Jahresstromkosten abgezogen und ein allfälliger Differenzbetrag auf die verbleibenden Teilbeträge verteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass es bei der nächsten Jahresabrechnung zu keiner Nachzahlung kommt.

Die zu erwartenden Jahresstromkosten werden auf Basis einer Prognose ermittelt, der vorhandene Zählerstände bzw. Erfahrungswerte zugrunde liegen. Bereits bezahlte Teilbeträge werden nun von den berechneten Jahresstromkosten abgezogen und ein allfälliges Guthaben auf die verbleibenden Teilbeträge verteilt.

Es kann also vorkommen, dass die neuen Teilbeträge niedriger sind, als die bisherigen.

  • Der Stromverbrauch ist im Vergleich zu früher deutlich gestiegen. Dies kann beispielsweise durch Familienzuwachs, die Installation einer Wärmepumpe, das Laden eines E-Autos etc. begründet sein.

  • Ich bin neu in eine Wohnung oder ein Haus gezogen. Zum Zeitpunkt des Einzugs war noch nicht klar, wie viel Strom ich verbrauchen werde. Es wurde mehr Strom verbraucht als angenommen.
  • Ich habe meinen Teilbetrag selbst auf einen gewissen Betrag festgelegt und dieser wurde nun auf Basis meines tatsächlichen Verbrauches angepasst.
  • Ich habe eine neue Photovoltaikanlage auf meinem Haus installiert und in der Folge meinen monatlichen Teilbetrag auf Basis der prognostizierten Eigenerzeugung reduziert. Der Verbrauch des Stroms aus dem Netz ist aber nicht wie erwartet gesunken und die Teilzahlungsbeträge waren dadurch zu niedrig.
  • Ich habe vor kurzem den Zähler selbst abgelesen und den Zählerstand am Kundenportal des Netzbetreibers bekanntgegeben. Eventuell habe ich mich bei der Eingabe vertippt. Dadurch beruht die Berechnung des Teilbetrags auf falschen Zahlen.

Haben Sie noch Fragen?

Falls Sie sich Ihren erhöhten Teilbetrag durch keinen dieser möglichen Gründe erklären können, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. 

Schreiben Sie uns bitte ein Email an sc@tiwag.at und geben Sie dazu folgende Daten an:

  • Vor- und Nachname
  • Geschäftspartnernummer
  • Vertragskontonummer
  • Teilbetrag bisher
  • Teilbetrag neu

Alternativ können Sie Ihren Teilbetrag auch selbstständig über das TIWAG-Kundenportal ändern.