Für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen: Unser günstigstes Stromprodukt!

Profitieren Sie von einem 50 % ermäßigten Arbeitspreis - täglich von 01. April bis 30. September zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.

**Ermäßigter Arbeitspreis gilt täglich von 01. April bis 30. September zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.

Die Fakten zu dual fix im Überblick:

  • Gültig für alle KundInnen und Kunden sowie Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgesetz und deren Zählpunkt in Tirol bis zu einem maximalen Jahresverbrauch von 100.000 kWh
  • Befristetes Produkt mit einer Laufzeit von 24 Monaten. 
  • Keine Bindung - Sie als Kundin bzw. Kunde können das Produkt jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen kündigen.
  • Voraussetzung für die Berücksichtigung des ermäßigten Arbeitspreises ist das Vorliegen von gemessenen Viertelstundenenergiewerten

So nutzen Sie den ermäßigten Arbeitspreis optimal:

Wenn Sie Ihren Verbrauch gezielt in die Zeit zwischen 10:00 und 16:00 Uhr legen, profitieren Sie besonders von dem um 50 % ermäßigten Arbeitspreis. 

  • Elektroauto laden 
  • Waschmaschine oder andere Elektrogeräte einschalten bzw. vorprogrammieren
  • Wärmepumpe auf Mittagsbetrieb einstellen (zum Kühlen)

Doppelt profitieren: Zudem unterstützen Sie damit in diesem Zeitraum die Netzentlastung und profitieren zusätzlich vom vergünstigten Netztarif in den Sommermonaten (Sommer-Nieder-Arbeitspreis). 

Ein Rechenbeispiel: Ihre Ersparnis mit dual fix privat!

Annahme: Jahresverbrauch von 3.500 kWh, Ø 12 % des Verbrauchs fallen in das Zeitfenster mit dem ermäßigten Arbeitspreis


Verbrauch mit dual fix privatVerbrauch mit comfort privat
Arbeitspreis 9,80 Cent/kWh9,80 Cent/kWh
Ermäßigter Arbeitspreis (01.04. bis 30.09. von 10:00-16:00 Uhr)4,90 Cent/kWh
Grundpreis 22,00 €/Jahr20,00 €/Jahr
Summe Energiekosten netto (exkl. 20 % USt)344,42 €363,00 €
Summe Energiekosten brutto (inkl. 20 % USt) 413,30 €435,60 €

Gut zu wissen: Die Einsparungen können auch wesentlich höher sein, wenn Sie den Verbrauch aktiv und gezielt in die Stunden mit ermäßigtem Arbeitspreis verschieben. 

FAQ: Antworten zu häufigen Fragen

Sie können das Produkt dual fix privat oder dual fix business einfach online im TIWAG-Kundenportal abschließen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service Centers beraten Sie gerne telefonisch unter 0800 818 819 und unterstützen Sie beim Abschluss über das Kundenportal. 

Alternativ besteht auch die Möglichkeit den Produktabschluss vor Ort im TIWAG-Kundencenter (Salurner Straße 15, 6020 Innsbruck) durchzuführen. 

In diesem Zeitfenster steht häufig sehr viel Energie aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung, vor allem durch den Ausbau von Photovoltaik - es wird also mehr Strom produziert als verbraucht wird. Das sorgt für günstigere Marktpreise, von denen sie hier profitieren. 

Zusätzlich tragen Sie mit Ihrem Vebrauch in diesem Zeitfenster dazu bei, die Stromnetze zu entlasten und profitieren dabei zusätzlich von vergünstigten Netzentgelten im Rahmen des Sommer-Nieder-Arbeitspreises

Wenn Sie einen Liefervertrag für TIWAG-dual fix privat oder TIWAG-dual fix business abgeschlossen haben, aber Ihre Verbrauchsstelle noch nicht über die Auslesung von Viertelstundenwerten verfügt, dann verständigen wir Ihren örtlichen Netzbetreiber, damit Ihr Smart Meter auf viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs umgestellt wird. 

Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt die Abrechnung mit dem ermäßigten Arbeitspreis automatisch. 

Sollten Sie bei Ihrem Smart Meter die "Opt-Out"-Variante gewählt haben, müssen Sie diese Einstellung aktiv bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber widerrufen. "Opt-Out" bedeutet, dass Ihr Smart Meter nur einmal im Jahr den Gesamtzählerstand übermittelt - in diesem Fall können dann keine Viertelstundenwerte erfasst und der ermäßigte Arbeitspreis nicht berücksichtigt werden. 

Dann gilt der Arbeitspreis von 10,20 Cent/kWh netto bzw. 12,24 Cent/kWh brutto - auch für den Verbrauch im Zeitfenster von 01. April bis 30. September zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.

Das können Sie direkt im TIWAG-Kundenportal einsehen: 

  • Melden Sie sich im TIWAG-Kundenportal an (oder registrieren Sie sich mit Ihrer TIWAG-Vertragskontonummer und TIWAG-Kundennummer). 
  • Klicken Sie im Kästchen "Zähler" auf das Feld "Zustimmung zur Auslesung von Viertelstundenwerten".
  • Ist bei "Zustimmung zur Auslesung und Übertragung von Viertelstundenwerten" ein "Ja" angeführt, dann ist die Auslesung von Viertelstundenwerten aktiv und Sie erfüllen diese Voraussetzung. 
  • Ist bei "Zustimmung zur Auslesung und Übertragung von Viertelstundenwerten" ein "Nein" angeführt, so müssten Sie bitte die Zustimmung zur Auslesung der Viertelstundenwerte erteilen. 
  • Klicken Sie dafür auf das Kästchen "Weiter". 
  • Mit einem Klick auf das Kästchen "Absenden" erteilten Sie die Zustimmung zur Auslesung der Viertelstundenwerte. 

Der Liefervertrag für dual fix privat und dual fix business ist auf 24 Monate befristet. Nach Ablauf dieser Befristung ist es erforderlich einen neuen Liefervertrag abzuschließen. Vor Ablauf der Befristung weisen wir Sie aber aktiv auf das bevorstehende Ende des Liefervertrags hin und beraten Sie gerne beim Abschluss eines neuen Liefervertrags.

Nein, Sie als Kundin bzw. Kunde profitieren von voller Flexibilität und können mit einer Frist von zwei Wochen das Produkt jederzeit wechseln oder kündigen.